Änderung des Bremischen Wahlgesetzes

Der Antrag des nicht ständigen Ausschusses „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ wurde parteiübergreifend angenommen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
60
Dagegen gestimmt
13
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 83 Abgeordneten.

Der Antrag des Ausschusses „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Zuvor gab es diesbezüglich massive Kritik u.a. durch den Verein „Mehr Demokratie e.V.“. Einen besonderen Kritikpunkt stellt die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens dar.

Bei der vergangenen Bürgerschaftswahl 2015 kam es zum sogenannten „Personenstimmen-Paradoxon“. Dies bedeutet, dass einige Kandidierende trotz dessen, dass sie mehr Personenstimmen bekamen als ihre Partei Listenstimmen enthielt, nicht als gewählte Vertreter*innen des Volkes in die Bürgerschaft einziehen konnten. Hätten die Bürger*innen stattdessen nicht den Kandidierenden selbst, sondern der zugehörigen Partei ihre Stimme gegeben, wären die betroffenen Kandidierenden eingezogen.

Dies wurde ermöglicht, da das bisherige Wahlrecht vorsah, dass Mandate zuerst an Listenplätze verteilt werden. Erst im Anschluss wurden die Kandidierenden mit den meisten Personenstimmen berücksichtigt, die noch nicht über den Listenplatz eingezogen worden waren.

Der Ausschuss zur „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ sah deswegen vor, zukünftig „die Personenwahlmandate vor den Listenmandaten“ zu verteilen, um so „den Wahlvorschlägen der Parteien entsprechend eine repräsentativere Abbildung und Vertretung der Gesellschaft im Parlament in Bezug auf Geschlecht, Alter, unterschiedliche Berufe und Wohnregionen sicherstellen zu können“. Weiterhin soll so eine Reduzierung des negativen Stimmgewichts erreicht werden.

Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ sah darin eine Schmälerung der potentiellen Einflussnahme durch Bürger*innen, da die Liste gestärkt und diejenigen Stimmen, die direkt von den Wähler*innen an die Kandidierenden gehen, geschwächt würden.

Auch die FDP sah hier anstatt einer „Weiterentwicklung des Wahlrechts“ eher einen Rückschritt. Dies begründete sie damit, dass Top-Kandidierende, die weit oben auf der Liste ständen, in der Regel auch die meisten Personenstimmen bekämen. So würde die Liste weiter gestärkt und die Einflussnahme der Bürger*innen verringert. Susanne Wendland (parteilos) sah hierin sogar eine einzige Stärkung des „elitären Zirkels“ rund um den Kreis der Parteispitzen.