Familienentlastungsgesetz - Änderungsantrag der AfD-Fraktion

Durch das von der Bundesregierung geforderte "Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien" sollen Familien ab 2019 besser gefördert und steuerlich entlastet werden. Das Kindergeld soll erhöht werden und der Kinderfreibetrag steigen; ebenso wie der Grundfreibetrag. Auch weitere steuerliche Regelungen sollen geändert und aktualisiert werden. Dazu legte die Fraktion der AfD am 08.11.2018 einen Änderungsantrag vor. Dieser wurde durch 552 von 639 anwesenden MdB abgelehnt. Nur 85 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, alle aus der AfD-Fraktion.

Über den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung wurde nicht namentlich abgestimmt. Die FDP-Fraktion hat ebenfalls einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
552
Enthalten
2
Nicht beteiligt
70
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf möchte Familien stärken und entlasten. Durch diese neuen Regelungen solle die Steuerbelastung von Familien in den Jahren 2019/2020 um rund 9,8 Milliarden Euro sinken. Dafür sollen im kommenden Jahr einige Maßnahmen getroffen werden:

  • Das Kindergeld pro Kind soll ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht werden
  • Entsprechend soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigen: von derzeit 7.428 Euro auf 7.620 Euro
  • Der Grundfreibetrag soll angehoben werden: im Jahr 2019 um 168 Euro und im Jahr 2020 um 240 Euro
  • Die Eckwerte des Einkommenstarifs sollen verschoben werden, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu einem Defizit in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll

Im Änderungsantrag der AfD-Fraktion geht es jedoch um weitere steuerliche Regelungen, die geändert werden sollen. Die Fraktion fordert das Hinzufügen eines weiteren Paragraphen im Bezug auf die Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der dazu neu eingefügte § 32a Absatz 2 EStG regele, wie der ab dem Veranlagungszeitraum 2021 geltende Einkommenssteuertarif jährlich gesetzgeberisch neu zu normieren sei, so der Antrag der AfD-Fraktion. Diese Normierung erfolge mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Eine starke kalte Progression solle damit verhindert werden.

Michael Schrodi (SPD) betont in der Debatte, dass das Kindergeld nach dem sogenannten Existenzminimumbericht nur um drei Euro erhöht worden wäre und die nun beschlossene Erhöhung von zehn Euro eine ordentliche Maßnahme zur finanziellen Stärkung von Familien sei. Am Antrag der AfD kritisiert er eine mangelnde Reichweite in der Bevölkerung und weist daraufhin auf das Gute-Kita-Gesetz hin, über das im Dezember 2018 abgestimmt wird. Dieses bringe eine Qualitätsoffensive und Gebührensenkungen, was den Alleinerziehenden etwas bringen solle.

Kay Gottschalk (AfD) befürwortet den Antrag seiner Fraktion und weist daraufhin, dass der von der AfD geforderte Tarifindex schon in den 1960-er Jahren hätte eingeführt werden sollen, wodurch wir heute nicht in der Situation wären, dass heute circa 3,7 Millionen Menschen in Deutschland den Spitzensteuersatz zahlen würden, was 2,5 Millionen Menschen mehr wären, als im Jahr 2002.

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