Gesetzesentwurf der Linksfraktion zum Familiennachzug

Der Gesetzesentwurf der Linksfraktion sieht vor, die Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten Geflüchteten mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Der Antrag wurde mit 123 zu 554 Stimmen abgelehnt.

Zu dem Thema Familiennachzug gab es ebenfalls Gesetzesentwürfe von CDU/CSUAfD, FDP und GRÜNEN. Neben diesem Gesetzesentwurf der Linksfraktion wurde auch über die der CDU/CSU und der AfD namentlich abgestimmt.

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Dafür gestimmt
123
Dagegen gestimmt
554
Enthalten
0
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Mit Auslaufen der Frist, die den Familiennachzug für den Zeitraum von zwei Jahren gestoppt hatte, war über eine Neuregelung zu entscheiden. Der Gesetzesentwurf der Linksfraktion sieht vor, den Familiennachzug sofort wieder einzuführen und die im März 2016 beschlossene Pausierung aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen aufzugeben. Der zeitnahe Familiennachzug sei wichtig, um die bereits hier lebenden Geflüchteten zeitnah zu integrieren und die Grund- und Menschenrechte zu gewährleisten. Gleichzeitig sei die Zahl der über den Familiennachzug kommenden Flüchtlinge deutlich geringer als von der Regierung angenommen.

Die Debatte, welche um dieses Thema geführt wird, drehte sich im Kern um den Gesetzesentwurf der CDU/CSU Fraktion, der ebenfalls zur Abstimmung stand.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sah in dem Gesetzesentwurf der Union einen gelungenen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD, die einen Familiennachzug fordert, und der Union, die eine unkontrollierte Einwanderung verhindern will. Das Kontingent von bis zu 1.000 Menschen, die über diese Regelung ein Visum bekommen können, entspräche der Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes und ersetze die 1.000 Geflüchteten, die bisher von Griechenland und Italien nach Deutschland abgegeben werden.

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl begrüßte den Entwurf der Union ebenfalls, da er die Forderungen der SPD auf einen sicheren, geordneten und legalen Weg zur Familienzusammenführung erfüllt. Allerdings müsse in der Zeit bis zum 1. August, wenn die Neuregelung eingeführt wird, die Härtefallregelung überarbeitet werden, damit jährlich mehr als nur 66 Fliehende von dieser Regelung profitieren.

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Barsch, bezeichnete den Gesetzesentwurf der Union als einen "faulen Kompromiss". Die Familienzusammenführung sei moralische Pflicht und dürfe kein Lotteriespiel sein, wie es das neue Gesetz wäre. Er verweist ebenfalls auf Vertreter der Kirchen, die sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf der Union stellen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Familiennachzug für die Integration und das psychische Wohlbefinden sei.

Der FDP-Abgeordnete. Stephan Thomae bezeichnete die Obergrenze als willkürlich. Die Zahl der nachgeholten Familienmitglieder sollte nicht von einer Obergrenze abhängen, sondern sich den ständig ändernden Sicherheitslagen vor Ort anpassen. Außerdem sei eine klare Definition der Härtefallkriterien notwendig.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt kritisierte, dass die SPD schlecht verhandelt habe, denn das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat schaffe den Familiennachzug ab, was nicht konform mit der UN-Kinderrechtskonvention sei. 

Christan Wirth, Abgeordneter der AfD, forderte entsprechend ihres Gesetzesentwurf die komplette Abschaffung des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen. Deshalb solle die Familienzusammenführung eher in Sicherheitszonen von Drittstaaten stattfinden und die Rückführung von Geflüchteten weiter gefördert werden.