Ausschluss des Finanzsenators von seinen Amtsgeschäften

Wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel stellte die SPD-Fraktion den Antrag, Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens von seinen Amtsgeschäften auszuschließen. Der Antrag scheiterte in der namentlichen Abstimmung.

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Dafür gestimmt
50
Dagegen gestimmt
61
Enthalten
1
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.

Der Hamburger Finanzsenator sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, fast 400 000 Euro aus öffentlichen Mitteln zu Unrecht bezogen zu haben. Er war 2005 und 2006 über seine Beratungsfirma C4 als Unternehmensberater für die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion tätig und plante den Wahlkampf des CDU-Spitzenkandidaten Christoph Böhr.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft prüft Frigges Verwicklung in die Parteispendenaffäre der rheinland-pfälzischen CDU. Im Kern geht es um die Frage, ob aus Steuermitteln stammendes Fraktionsgeld illegalerweise für Parteiarbeit genutzt und nicht korrekt verbucht worden ist.

Im Zuge der Ermittlungen wurden die Wohnung und die Büroräume des Finanzsenators durchsucht. Nachdem Bürgermeister Ole von Beust auf die Durchsuchung nicht reagiert hatte, brachte die SPD-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft den Antrag ein, Frigge bis zur Aufklärung der Vorwürfe und zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens von seinen Amtsgeschäften auszuschließen.

Der Antrag wurde von CDU und Grünen abgelehnt, SPD und Linke stimmten für einen Ausschluss des Finanzsenators.

Foto: 1suisse /flickr

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Weiterführende Links:
Der Antrag im Wortlaut (pdf)