Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der nordrhein-westfälische Landtag ein Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen beschlossen.

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Dafür gestimmt
101
Dagegen gestimmt
75
Enthalten
0
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 181 Abgeordneten.

"Die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens sind – mit wenigen Ausnahmen – nicht in der Lage, ihre Haushalte aus eigener Kraft auszugleichen," heißt es in dem Antrag der rot-grünen Minderheitsregierung. Abhilfe schaffen sollen Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich über 10 Jahre von 2011 bis 2020 vor.

In dem Antrag heißt es außerdem:
"Um eine größere Zahl von Gemeinden unterstützen zu können, kommen Mittel hinzu, die von den Kommunen refinanziert werden: Im Jahr 2012: 65 Millionen Euro, im Jahr 2013: 115 Millionen Euro und in den Jahren 2014 bis 2020 jeweils 310 Millionen Euro. Damit die Konsolidierungshilfen die notwendige Höhe erreichen, um dort, wo sie eingesetzt werden, die Probleme nachhaltig zu lösen, muss der Kreis der am Konsolidierungsprogramm teilnehmenden Gemeinden begrenzt werden:

Für Gemeinden, die auf der Basis ihres Haushaltes für das Jahr 2010 überschuldet sind oder denen die Überschuldung bis 2013 droht, ist die Teilnahme am Konsolidierungsprogramm verpflichtend, Gemeinden, denen die Überschuldung bis 2016 droht, können auf Antrag freiwillig teilnehmen. Die pflichtig teilnehmenden Gemeinden müssen den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 erreichen, die freiwillig teilnehmenden Gemeinden bis 2017. Für alle teilnehmenden Gemeinden gilt, dass spätestens ab dem Jahr 2021 der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft und ohne Konsolidierungshilfen des Landes erreicht werden muss. Die jeweilige Bezirksregierung begleitet die Haushaltssanierung, überwacht durchgängig die Einhaltung des Konsolidierungskurses und greift bei Abweichungen ein. Die Gemeinden können sich von der Gemeindeprüfungsanstalt bei der Aufstellung und der Umsetzung ihres Haushaltssanierungsplans unterstützen lassen.

Das Gesamtausgabevolumen über die zehnjährige Laufzeit des Programms beträgt 5.850 Millionen Euro. Hiervon trägt das Land letztlich 3,5 Milliarden Euro in Form jährlicher Leistungen in Höhe von 350 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2020.
Die weiteren Ausgaben in Höhe von gesamt 2.350 Millionen Euro werden von den Kommunen refinanziert. Die Refinanzierung erfolgt in Höhe von 65 Millionen Euro im Jahr 2012, in Höhe von 115 Millionen Euro im Jahr 2013 und in Höhe von jährlich 310 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2020."