Konzernzentrale nach Fusion der Stahlparten von thyssenkrupp und Tata

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass der Konzernsitz der von thyssenkrupp und Tata fusionierten Stahlsparten nicht in die Niederlande verlegt werden darf, sondern in NRW bleiben muss. Dieser wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
115
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.

Nach Bekanntgabe der geplanten Fusion der Stahlsparten von thyssenkrupp und dem indischen Konzern Tata am 20.09.2017 soll der gemeinsame Konzernsitz in den Niederlanden sein. Die SPD begründet die Ablehnung zur Verlagerung des Konzernsitzes außerhalb Deutschlands damit, dass dies vor allem aus Steuerspar-Gründen passiere. Innerhalb der EU seien die Niederlande ein wahres Steuerparadies, da Unternehmen z.T. zu 100% von Steuern auf Einkommen aus Dividenden und Vermögensgewinnen befreit seien. Außerdem werde die Steuergestaltung dort individuell zwischen Finanzverwaltung und dem Unternehmen ausgehandelt. In Amsterdam gebe es aufgrund dieser günstigen Bedingungen allein 13.000 Briefkastenfirmen.

Die daraus resultierende Folgen wären:

  • Steuerausfälle in NRW
  • Bedrohung der Montanmitbestimmung, da in den Niederlanden die deutsche Mitbestimmung nicht gilt

SPD und Grüne stimmten für den Antrag, CDU, FDP und AfD geschlossen dagegen. Begründet wurden die Gegenstimmen damit, dass die Fusion ein notwendiger Schritt zur Stärkung von thyssenkrupp war, da die Stahlpreise durch Überproduktion auf dem europäischen Markt sehr niedrig sind. Außerdem wäre die SPD noch 2016 gegen eine solche Fusion gewesen und die damalige Ministerpräsidentin Kraft (SPD) habe geäußert, dass die Politik unternehmerische Entscheidungen nicht beeinflussen solle.