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Frage von Egbert C. •

Frage an Andrea Nahles von Egbert C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

die mit den gesetzlichen Regelungen per 01.01.2001 eingeführten Erwerbsminderungsrenten waren mit Abschlägen bis zu 10,8% verbunden, falls die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wurde. Dies gilt sowohl für die Erwerbsminderungsrente selbst als auch für die sich anschließende Altersrente. Vor allem dank Ihres Engagements wurde die seit 2001 geltende Gesetzgebung schließlich in 2016 reformiert, und auch die neue GroKo plant weitere Änderungen zur Verbesserung der Situation in der Erwerbsminderungsrente.

Meine Frage: Mit den Abschlägen wollte der Gesetzgeber damals verhindern, dass Versicherte auf Erwerbsminderungsrenten ausweichen, um sich eine ungekürzte Rente zu sichern. Erwerbsminderungsrentner ab 60 sollten also ebenso Abschläge auf ihre Rente hinnehmen wie normale Altersrentner, die vorzeitig in Ruhestand gehen. Die Rentenversicherungsträger kürzten aber auch die Erwerbsminderungsrenten für unter 60 - Jährige, obwohl hier nun von vorgezogener Altersrente absolut keine Rede sein kann. Der sich anschließende Rechtsstreit endete letztlich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das diese Praxis des Staates nicht inhaltlich wertete, aber unter Maßgabe seiner finanziellen Möglichkeiten für legitim ansah. Als Betroffener, der diese Kürzung lebenslänglich in der sich anschließenden Altersrente hinnehmen muss, frage ich, ob Sie sich insbesondere mit Ihrer Fraktion dafür einsetzen können, bei neuen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente nicht nur neue Fälle zu berücksichtigen, sondern auch diese spezielle Benachteiligung eines Kreises von Rentnern seit 2001 zu korrigieren. Ich spreche von einer Benachteiligung, weil ich auf Grund meiner gesundheitlichen Situation nicht freiwillig in die Berentung gegangen bin und mich von einer Regelung betroffen sehe, die bewusst gewählt wurde, um Sozialschmarotzertum einzudämmen. Nicht selbst verschuldete Kürzungen sind moralisch und finanziell nur schwer zu ertragen!

Ihr
E. Creutzburg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Creutzburg,

diese konkreten Maßnahmen wollen wir in der 19. Wahlperiode zum Thema Rente umsetzen:

- Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 und Beitragssatzbegrenzung bei 20 Prozent
- Einführung einer Grundrente 10 Prozent über dem Grundsicherungsbedarf
- Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
- Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Erweiterung der Mütterrente für kinderreiche Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind

Ich werde Ihre Hinweise an meinen Kollegen Hubertus Heil weiterleiten und bitte Sie, für weitere Nachfragen und Anregungen sich direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden: http://www.bmas.de/DE/Service/service.html

Beste Grüße
Andrea Nahles