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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Matias Leão R. •

Frage an Astrid Wallmann von Matias Leão R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Wallmann!

Aufgrund des PlusMinus Berichts vom Dezember 2013 bitte ich Sie höflich, freundlicherweise folgende Fragen zu erörtern: Welche Waldbestandsdaten über Buchenwälder werden von den Staatsforsten lt. des PlusMinus Berichts vom Dezember 2013 zurückgehalten, und in welcher Weise können Sie über Ihre parlamentarische Kontrolle auf diese zurückgreifen und veröffentlichen? In welcher Weise können Sie parlamentarisch darauf einwirken, dass der Export von staatlichem Buchenholz als geringste Wertschöpfung eines Rohstoffes einer Beschränkung als Dämpfungsfaktor unterliegt, um die Nachhaltigkeit der staatlichen Forstwirtschaft zu gewährleisten, die ansässige Holzindustrie zu schützen und die heimische Umwelt zu schonen? In welchen Mengen werden hessische Rohstoffe im staatlichen Besitz exportiert, sodass der Anspruch von Nachhaltigkeit in seiner Grundbedeutung aus dem forstwirtschaftlichen Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann, nicht mehr gewährleistet werden kann? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit besten Grüßen,

gez. Hr. Rautenberg

http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/br/2013/18122013-2-100.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rautenberg,

der hessische Staatswald erfüllt wichtige Funktionen für Umwelt-, Natur, Klima- und Artenschutz. Er ist Erhol- und Freizeitraum für alle Bürgerinnen und Bürger und wichtiger Wirtschaftsraum, Existenzgrundlage und Arbeitsplatz für viele tausend Menschen in Hessen. Diese Aufgabenvielfalt langfristig zu gewährleisten und zu Erhalten ist Grundlage der Forstpolitik der CDU-Fraktion in Hessen.

Der hessische Staatsforst wird durch den Landesbetrieb Hessen-Forst bewirtschaftet. Dieser untersteht der Landesregierung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht, handelt darüber hinaus aber wirtschaftlich autonom. Damit wird das Ziel verfolgt – und angesichts positiver Betriebsergebnisse messbar auch erreicht – den hessischen Forst nach wirtschaftlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Prinzipen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu entwickeln und zu nutzen. Die Details dazu regelt das Hessische Waldgesetz und die entsprechenden Ausführungsverordnungen und -bestimmungen. Mit ihnen wird der Landesbetrieb an die Bewahrung einer nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft gebunden. Zentral sei hier zum Beispiel die Naturschutzleitlinie des Landesbetriebs genannt.
Dabei wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft vom Landesbetrieb in jedem Fall beachtet wird. Der gesamte hessische Staatswald wird nachhaltig bewirtschaftet – d.h. unter anderem, dass grundsätzlich nicht mehr Holz eingeschlagen wird, als nachwächst. Die Einhaltung dieses Prinzips steht dabei ausdrücklich auch über dem Ziel der Optimierung des Betriebsergebnisses.

Der Verkauf und die Verwertung des Rohstoffs Holz obliegt dem Landesbetrieb Hessen-Forst in alleiniger Verantwortung. Entsprechend geltender Rechtslage (u.a. im Bereich des Haushaltsrechts) und nicht zuletzt zur Entlastung der hessischen Steuerzahler wird hier ein betriebswirtschaftlicher Ansatz gewählt. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, so weit wie möglich die Bedürfnisse der heimischen Holzindustrie zu berücksichtigen. Dies schließt aber den Export von Holz nicht aus. Ein politischer Einfluss auf die Vertragsgestaltung des Landesbetriebs erfolgt richtigerweise nicht – dies gilt auch für Ausfuhrbeschränkungen, die nicht zuletzt auch europarechtlich kaum zulässig wären.

Darüber hinaus wirtschaftet der Landesbetrieb transparent. Flächendeckend vorhandene Waldzustandsdaten werden ebenso veröffentlicht, wie die wirtschaftlichen Bilanzen des Landesbetriebs. Besonders hervorzuheben ist hierbei der jährlich veröffentlichte Waldzustandsbericht sowie die öffentlich bereitgestellten Geodaten des Landes. Dabei ist stets zu berücksichtigen, ob die gewünschten Daten überhaupt vorliegen, welches Interesse an einer Erhebung und Veröffentlichung besteht und ob Betriebsgeheimnisse der beteiligten Betriebe betroffen sind.
Auch hinsichtlich des im ARD-Beitrag thematisierten Fall hatte der Landesbetrieb die von Greenpeace erbetenen Antworten u.a. zu Flächen alter Buchenwälder gebietsweise zusammengefasst sowie an Greenpeace übermittelt und damit die erbetene Auskunft über Buchenbestände auf Grundlage der Bestimmungen des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) erteilt. Die Herausgabe von darüber hinaus geforderten, wesentlich detaillierteren Angaben, die die u.a. auf personenbezogene Daten, auf geistiges Eigentum oder auf das Zugänglichmachen von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen abzielen, wurde auf Grundlage der Rechtsprechung zum HUIG abgelehnt. Insofern werden und wurden keine Daten, die zu veröffentlichen wären, zurückgehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

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