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Christiane Blömeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian V. •

Frage an Christiane Blömeke von Christian V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Der Bundesrat schafft es bis heute nicht, das Abstimmungsverhalten seiner Mitglieder zeitgemäß zu dokumentieren. Einige Bundesländer haben daraus Konsequenzen gezogen und begonnen, die Sache selber in die Hand zu nehmen, so Baden-Württemberg seit der 915. Sitzung,

das Saarland seit der 936. Sitzung,

und Bremen hat im Februar dieses Jahres einen entsprechenden Beschluß gefasst.

Wann wird sich das Land Hamburg unter Grüner Regierungsbeteiligung -dem eigenen Anspruch an transparentes Regierungshandeln gemäß- dem Reigen der Bundesländer anschließen, die ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat öffentlich dokumentieren?

Ich wende mich mit meiner Frage an Sie als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und offenbar eines der letzten Mitglieder der Grünen Fraktion, das bereit ist, Fragen Hamburger Bürger konsequent zu beantworten, wofür ich Ihnen an dieser Stelle besonders danke.

Mit freundlichen Grüßen, C. V.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage - tatsächlich haben Sie mich und meine Fraktion damit auf einen Punkt aufmerksam gemacht, den wir bisher so nicht im Blick hatten und den wir sehr bedenkenswert finden. Wir haben daher bereits über verschiedene Möglichkeiten der Veröffentlichung des Hamburger Abstimmungsverhaltens im Bundesrat auf höchster Ebene diskutiert. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Antwort an Sie länger gedauert, als beabsichtigt. Am Ende meiner Zuschrift werden Sie lesen, dass unsere Diskussion auch noch nicht beendet ist, denn es sind einige Punkte zu bedenken.
Bisher werden Abstimmungsergebnisse vom Hamburger Senat per Pressemitteilung bekannt gegeben und dabei erläutert. Diese Praxis hat den Vorteil, dass das Abstimmungsverhalten für die Öffentlichkeit auch inhaltlich nachvollziehbar gemacht werden kann. Dabei wird natürlich eine Auswahl getroffen, weil nicht alle Themen für eine breite Öffentlichkeit relevant erscheinen. Anschaulich gemacht, ist es meiner Einschätzung nach tatsächlich verzichtbar, das Abstimmungsverhalten Hamburgs in der 936. Sitzung des Bundesrates bei TOP 52 „Zehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften“ ausführlich zu erläutern, aber natürlich von großem Interesse, wenn in der 939. Sitzung des Bundesrates (am 27. November 2015) befristete Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus um weitere fünf Jahre verlängert werden. Diese Spannbreite und Masse der Themen, sowie die formalen Voraussetzungen der Befassung (Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz) müssen wir bei der Frage, welche Form der Veröffentlichung zielführend ist, bedenken. Sie sehen, Ihre Anfrage hat bei uns eine Diskussion ausgelöst, die wie oben erwähnt noch nicht beendet ist und zur Zeit ergebnisoffen geführt wird. Ich persönlich finde allerdings die Pro Argumente zur Zeit überzeugender ... . Ich hoffe, Ihnen bald von weiteren Ergebnissen berichten zu können!

Mit vielen Grüßen,

Christiane Blömeke