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Christoph de Vries
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Frage von Dr. Lienhard W. •

Frage an Christoph de Vries von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht

Warum hat die große Koalition sich mit einer nur TEILWEISEN Umkehr der Beweislast (bzw. wie Sie es ausdrücken: „Beweiserleichterung“) bei der Abschöpfung von Vermögen aus organisierter Kriminalität zufrieden gegeben? Beweislastumkehr ist offenbar nicht dasselbe wie TEILWEISE Beweislastumkehr (bzw. wie Sie es formulieren "Beweiserleichtung)". Teilweise Beweislastumkehr bedeutet offenbar, daß die Ermittlungsbehörden immer noch ein Gericht erst überzeugen müssen, daß Vermögenswerte aus irgendwelchen Straftaten stammen. Überzeugen bedeutet, daß Polizei und Staatsanwaltschaft erhebliche Ermittlungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen durchführen müssen, Warum hat die große Koalition von CDU/CSU und SPD diesen Aufwand und diese Rechtsunsicherheit in Kauf genommen? Vergleiche dazu die Antwort des Hamburger Senats auf eine schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29.05.18, Drucksache 21/13212 05.06.18 Auch der Hamburger Senat spricht an dieser Stelle von einer nur „teilweisen Beweislastumkehr“.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. W.,

herzlichen Dank für Ihre erneute Zuschrift. Dem Gesetzgeber sind hierbei enge verfassungsgebende Schranken gesetzt. Daher ist es enorm wichtig, ein Gesetz zu verabschieden, welches auch einer Verfassungsklage standhält und nicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern könnte. Diese Erfahrung wurde bereits bei der Vorratsdatenspeicherung gemacht. Da es hier eben auch verfassungsrechtliche Bedenken gab, konnte die Bundesregierung diese Lösung finden. Das Instrument ist sehr jung, aus unserer Sicht ist es jedoch ebenso wirksam, um das Ziel zu erreichen. Dadurch, dass die Novellierung so jung ist, bleibt abzuwarten, wie die praktische Anwendung sich bezahlt macht. Die aktuellen Maßnahmen der Kriminalämter gegen die Organisierte Kriminalität in Deutschland zeigen erste Erfolge und deuten auf eine Wirksamkeit der Novellierung des Gesetzgebers hin."

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries
Mitglied des Deutschen Bundestags

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