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Christoph de Vries
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Frage von Artur F. •

Frage an Christoph de Vries von Artur F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr de Vries,

wie schon per Mail gefragt und dankenswerterweise beantwortet, würde ich Ihren - als mein Wahlkreisabgeordneter - Standpunkt auch öffentlich einsehbar machen, zumal Herr Weinberg auch darauf eingeht. Wie Sie wissen, geht es um ein Feuerwerksverbot bzw. wie Sie zur ersten Sprengstoffverordnung und einer eventuellen Änderung stehen.

Zum Nachschlagen die beiden betreffenden Auszüge (§§ 22, 23 ) der 1. SprengV:
§ 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. [...]
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dazu habe ich drei konkrete Fragen an Sie:

Wie stehen Sie zum aktuell dreitägigen Überlassungsfenster im Paragrafen 22?
Wie verhalten Sie sich zur derzeitigen Ausnahme, die in Paragraf 23, Absatz 2 geregelt ist?
Und drittens: Wie bewerten sie eine eventuell anzustrebende Neuregelung, in der die in diesen Paragrafen derzeitig geregelte Feuerwerksklasse F2 durch die Feuerwerksklasse F1 ersetzt werden könnte?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und den Wünschen für einen gelingenden Start 2019 verbleibt A. F.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Feuerwerk in der Silvesternacht, die Sie mir ja auch noch mal persönlich bei meiner Wahlkreisveranstaltung vorgestern gestellt haben.

Ich kann Ihre Einstellung nachvollziehen, werde mich aber für eine Beibehaltung der bisherigen Regeln einsetzen.

Einmal im Jahr sind Böller und privates Feuerwerk gestattet, einmal im Jahr dürfen die Menschen das Jahr laut und bunt begrüßen.
Ich halte dies für eine gewachsene Tradition, einen Ausgleich zum Alltag und gerade für Kinder für einen großen Spaß, dem sie meist lange entgegenfiebern.

Ich kenne die Bedenken dagegen, die nicht nur den Tierschutz sondern auch Umweltaspekte betreffen.
Aber ich möchte diese Möglichkeit erhalten, so lange die Menschen offenkundig daran so viel Spaß haben.
Es betrifft ja nur eine Nacht im Jahr, deshalb halte ich dies insgesamt für vertretbar.

Eine Zulassung lediglich von Feuerwerk der Klasse F1 halte ich hier für keine zielführende Lösung, da der faktische Unterschied zur Klasse F2
schon zu groß ist. Oft handelt es sich dabei um Tischfeuerwerk und in Gebäuden und geschlossenen Bereichen zugelassene Feuerwerkskörper.
Zudem ist Feuerwerk der Klasse F1 bereits jetzt ganzjährig erhältlich. Über die Frage der Verkaufsfristen kann man nachdenken, muss aber auch dabei bedenken,
dass der missbräuchliche Einsatz von Feuerwerk vor dem Silvestertag doch die starke Ausnahme ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries

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