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Dennis Thering
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Frage von Peter S. •

Frage an Dennis Thering von Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Thering,

Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ unseres Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt.

Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:

„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“

http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf

Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

wie schon bei Ihrer Anfrage vom 5. Januar 2018 danke ich Ihnen auch dieses Mal für Ihr Interesse an meiner Meinung zu diesem nicht nur für die Menschen aus Altona wichtigen Thema.

Wie Sie bereits wissen, standen und stehen wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion grundsätzlich hinter der Entscheidung zur Verlegung des Fernbahnhofs Altona vom jetzigen Standort hin zum dann neuen an der heutigen S-Bahnhaltestelle Diebsteich. Denn dieses verkehrspolitische Großprojekt darf man nicht isoliert, sondern muss es stets mit der „Neuen Mitte Altona“ als dem wichtigsten stadtentwicklungspolitischem Bauprojekt für Hamburg seit der HafenCity zusammen betrachten. Insofern ist es aus meiner Sicht angesichts des aktuellen Informationsstandes nicht notwendig, das Gesamtprojekt auszusetzen, wie von Ihnen angeregt.

Nichtsdestotrotz widersprechen sich die beiden von Ihnen genannten Quellen hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Tat. Allerdings sei angemerkt dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in dem von Ihnen dankenswerterweise verlinkten Planfeststellungsbeschluss auch eine Begründung für den Verzicht auf die UVP nennt („Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.“).Warum es dann trotzdem zu dem skizzierten Widerspruch in der später veröffentlichten Ausgabe des Amtlichen Anzeigers kam, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich werde dem aber auf jeden Fall nachgehen.

Herzliche Grüße

Ihr
Dennis Thering

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