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Erwin Rüddel
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Frage von Ralf M. •

Frage an Erwin Rüddel von Ralf M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Facharzttermin. Der Terminservice der örtlichen Kassenärztliche Vereinigung braucht einen dringlichen Überweisungsschein. Ohne diesen bekomme ich Termine im März oder April präsentiert. Und das in einer Großstadt!
Das ist nicht sehr hilfreich.
Was haben Sie als Vorsitzender des Ausschusses für eine Lösung?

Vielen Dank
R. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für eine Terminvermittlung durch die Terminservicestellen an einen Facharzt benötigen Sie in der Tat eine Überweisung, um aufgrund von Dringlichkeit zeitnah einen Termin vermittelt zu bekommen. Für verschiebbare Routineuntersuchungen (z. B. Früherkennungsuntersuchungen oder Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Fällen) und Bagatellerkrankungen gilt die 4-Wochen-Frist der Terminservicestelle nicht.

Damit Kassenpatienten zukünftig noch schneller einen Arzttermin erhalten, sollen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetzes die Aufgaben der Terminservicestellen in Zukunft deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel

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