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Henriette von Enckevort
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Frage von Frau D. •

Frage an Henriette von Enckevort von Frau D. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,
ich bin Hundebesitzerin.

Seit 06.12.2016 bis 10.04.2017 müssen alle Hunde auch auf den Freiflächen angeleint bleiben, aufgrund der Vogelgrippe. Daher können die Hundebesitzer ihre Leinenbefreiung nicht nutzen. Meine Frage ist, wann die Hundebesitzer, die eine Leinenbefreiung haben, für die o.g. Zeit ihre Hundesteuer erstattet bekommen? Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer. Wann schaffen Sie endlich ein Gesetz, dass die Zweckentfremdung für nicht Hundeaufgaben abschafft? Da Hamburg die Hundesteuer einnimmt, müßten Sie dafür sorgen, dass Sie für Hamburger Hundebesitzer transparent für Hundeausgaben ausgegeben wird. Aber Hamburg schafft es ja noch nicht einmal ausreichend Mülleimer für naturbegeisterte Bürger aber auch Hundebesitzer aufzustellen. Ganz davon abgesehen dass jedweder Müll egal ob Gassibeutel oder anderer Abfall an zahlreichen Stellen, z. B. in Horn seit Jahrzehnten nicht entfernt wird.

Ich bitte um eine zeitnahe Antwort!

Mit freundlichem Gruß

S. D.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte F. D.,

diese Woche wurde das bestehende Sperr- und Beobachtungsgebiet in Hamburg aufgehoben. Somit können leinenbefreite Hunde auch wieder ohne Leine sich draußen aufhalten.
Hintergrund der strengen Vorschrift war die bestehende Gefahr, dass auch Hunde und Katzen das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln oder deren Ausscheidungen weiter verbreiten könnten. Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Bei der Umsetzung dieser Vorschrift handelte es sich nicht um eine „Hamburg-spezifische“ Regelung, sondern um Bundesrecht.
Die Hundesteuer wird, wie jede Steuer, nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben verwandt. Auch werden in den Bezirken die Kosten für die Unterhaltung der Hundeauslaufflächen nicht extra ausgewiesen und mit den für öffentliche Flächen vorgesehenen Zuweisungen unterhalten.
Zurzeit gibt es keine Bestrebungen die Hundesteuer abzuschaffen oder deren Einnahmen nur für hundrelevante Aufgaben auszugeben. Die derzeitige Praxis der Zuweisung von Hundesteuereinnahmen in den allgemeinen Haushalt hat sich bewährt und nutzt so gleichermaßen Hundebesitzern und anderen.
Egal ob Sie Hundebesitzer sind oder nicht, haben Sie natürlich das Recht sich über vermüllte öffentliche Flächen zu beschweren. Um Ihr Anliegen besser zu bearbeiten, möchte ich Sie bitten, die vermüllten Flächen genau zu benennen und auch die Stellen an denen Mülleimer fehlen. Dann hätte ich die Möglichkeit in Ihrem Sinne bei den zuständigen Stellen um Abhilfe zu bitten.

Hier für Sie noch mal die relevanten Ansprechpartner:
Stadtreinigung Hamburg
Telefon: 040-2576-0
Hotline "Saubere Stadt": 040-2576-1111
Oder Sie wenden sich im Internet an den Melde-Michel:
http://www.hamburg.de/melde-michel/

Mit freundlichen Grüßen
Henriette von Enckevort