Kerstin Tack
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Frage von Erwin S. •

Frage an Kerstin Tack von Erwin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bei der Untersuchung zu den CumEx-Geschäften, wer hier möglicherweise nicht dicht gehalten hat, bekomme ich den Gedanken nicht los, dass bestimmte Politiker ihre Finger mit im Spiel haben. Das strahlt für mich leider auch auf den Berufspolitiker ab.

Wie gedenken Sie, sehr geehrte Frau Tack, Ihren Berufsstand dagegen zu schützen?

Das vor dem Hintergrund, das der Dieselskandal mir sehr eindrucksvoll zeigt, dass das öffentliche Interesse sehr wohl weit über dem der von Geschäftsinteressen stehen kann!

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scholze,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Allerdings gebe ich gerne zu, dass es mir in Ihrem Fall nicht leicht fällt. Wer soll wo und warum „möglicherweise nicht dicht gehalten“ haben? Und was genau soll ich dagegen tun, dass Sie kriminelle Cum-Ex-Geschäfte, warum auch immer, mit Berufspolitikern in Verbindung bringen und allen ganz allgemein und nicht belegt unterstellen, „ihre Finger mit im Spiel“ gehabt zu haben?

Bei allem Respekt Herr Scholze,

bei Cum-Ex-Geschäften geht es um die betrügerische Erschleichung der mehrfachen Erstattung einer nur einmal gezahlten Steuer. Cum-Ex-Geschäfte waren in der Vergangenheit in Deutschland u.a. deshalb möglich, weil zwei unterschiedliche Stellen die Dividendensteuer einbehalten bzw. die Steuererstattung vorgenommen haben. Durch eine umfassende Reform des Systems der Kapitalertragsteuererhebung und -erstattung wurden diese und andere Schwachstellen im Jahr 2012 beseitigt. Cum-Ex-Geschäfte sind deshalb in Deutschland nicht mehr möglich.

Hinter diesem von mir vereinfacht dargestellten Modell steht ein sehr komplexes Vorgehen, das von Banken entwickelt wurde, um mit Hilfe verschiedener Lücken im Steuerrecht den Staat zu Betrügen. Die strafrechtliche Verfolgung und die gerichtliche Aufarbeitung werden wahrscheinlich noch Jahre in Anspruch nehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn an für eine rückhaltlose Aufklärung dieses Steuerbetrugs und eine Bestrafung aller Beteiligten eingesetzt. Dies geschieht, wie in einem Rechtsstaat üblich, aktuell durch unabhängige Strafverfolgungsbehörden.

Und wie dargestellt hat der Gesetzgeber auch schon vor Jahren gehandelt. Aus meiner Sicht kann deshalb nicht davon gesprochen werden, dass Geschäftsinteressen über dem öffentlichen Interesses standen oder stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack