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Marie-Luise Dött
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Frage von Siegfried U. •

Frage an Marie-Luise Dött von Siegfried U. bezüglich Recht

Eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten wurde in NRW auch von Ihrer Partei abgelehnt. Eine Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes hingegen befürwortet. Gerade aus der jüngeren Bevölkerung werden beide Maßnahmen stark kritisiert. Auch wird die Wirkung der geplanten Maßnahmen des neuen PolG angezweifelt und wurde teilweise wiederlegt. Oder sie sind, wie zum Beispiel im Fall des "Staatstrojaners" nicht ohne erhebliche Kollateralschäden in der gesamten Bevölkerung durchführbar. Wie gewichten Sie die allgemeine Sicherheit von Informationssystemen zu den möglicherweise so gewonnenen Daten über Verdächtige Personen und deren Umfeld?

Im Rahmen der neusten Geschehnisse in Bonn, bei denen ein jüdischer Professor von der Polizei angegriffen wurde und ihm im Anschluss eine Anzeige wegen "Widerstand" angedroht wurde, wie ist Ihre Meinung zu einer Behörde, die unabhängig gegen die Polizei ermitteln kann und mit dafür notwendigen Rechten ausgestattet werden soll?
Gerade im Zuge der gewollten Einführung von Elektroschockwaffen, welche, laut zu einem Bericht von Amnesty International in den Niederlanden zu 44 % nicht zur Abwehr von Angreifern, sondern rein zur Schmerzzufügung genutzt wurden.
Sollten alle Polizeieinheiten diese Waffen bekommen, wie ist, ohne individuelle Kennzeichnung und damit ohne individuelle Verantwortung, ein Missbrauch auszuschließen oder zumindest aufzuklären, wenn schon heute Verfahren, die eindeutig strafbare Handlungen von seiten der Polizei feststellen, eingestellt werden müssen, da keine Täter identifiziert werden konnten.

Weiter wollte ich Sie fragen, wie Sie dazu stehen, dass Menschen, nach dem neuen Gesetz, ohne konkreten Verdacht z.B. von der Polizei durchsucht werden dürfen?
Wer soll dann in Zukunft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen prüfen und nach wie kann ausgeschlossen werden, dass rassistische oder pauschalisierende Rollenbilder der Beamten ausschlaggebend für eine Kontrolle werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr U.,

aufgrund der sich verändernden Sicherheitslage und nach terroristischen Anschlägen in den letzten Jahren müssen die Sicherheitsbehörden der Bundesländer für die entsprechenden Bedrohungslagen ertüchtigt werden. Hierfür setzen verschiedene Bundesländer auf eine Änderung ihrer Polizeigesetze, um die Polizei mit weiteren Befugnissen auszustatten.

Die Verschärfung des NRW-Polizeigesetzes wird dabei kontrovers diskutiert und die Meinungen von Experten sind bei einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags NRW durchaus auseinandergegangen. Dabei haben Vertreter der Polizeigewerkschaft und Vertreterin des BKA die anstehenden Änderungen begrüßt, während Wissenschaftler erhebliche Bedenken und Zweifel zum Ausdruck gebracht haben.

Um Ihre Fragen bezüglich des Datenerwerbs verdächtiger Personen sowie der verdachtslosen Kontrolle zu beantworten, möchte ich Michael Mertens, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW zitieren: "Man muss der Polizei Vertrauen schenken, dass sie mit ihren Befugnissen gut und richtig umgeht." Ich schließe mich seiner Meinung an. Dazu gehöre auch das folgende, nämlich "dass man als unbescholtener Bürger es auch mal ertragen muss, kontrolliert zu werden." Ein Polizeibeamter ist in seiner Tätigkeit gerichtlich kontrollierbar, sein Vorgehen daher für Bürger so transparent, vergleichbar mit einer Fahrscheinkontrolle im Bus.

Aufgrund der Bedenken der Fachleute im Innenausschuss des Landtages wird das Polizeigesetz NRW im September aber erneut zur Sprache kommen. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen oder Neuerungen dies bringen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise Dött