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Marie Luise von Halem
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Malte D. •

Frage an Marie Luise von Halem von Malte D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau von Halem,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dierwald,

im Schulbereich haben wir uns als Grüne immer dafür ausgesprochen, so weit
wie möglich zugunsten ausformulierter Kompetenzbeschreibungen auf Noten zu
verzichten. Ich habe das auch immer für richtig gehalten. Bei den
konsekutiven Masterstudiengängen gibt es eine hohe Abbrecherquote, was für
Universitäten verständlicher Weise unerfreulich ist: Andere Studierende, die
nicht zugelassen wurden, können dann auch nicht von den frei werdenden
Plätzen profitieren, Kapazitäten werden bereit gestellt (und ja auch von den
Steuerzahler*innen bezahlt), ohne ausgeschöpft zu werden. Dem zu begegnen,
dienen die Beschränkungen durch Mindestnoten; und die Universitäten führen
an, die Noten seien ein guter Indikator dafür, ob jemand einen Studiengang
schaffe oder nicht. Wie genau das stimmt, kann ich nicht nachvollziehen, habe
das Argument aber schon oft gehört. Angesichts meiner grundsätzlichen
Bedenken gegenüber Ziffernnoten könnte ich mir gut andere (ggf. additive)
Zulassungsmechanismen vorstellen, wie z.B. Eignungstests - die aber natürlich
für alle Beteiligten aufwändig sind. Wartezeiten als alleiniges
Zulassungskriterium anzurechnen, halte ich nicht für sinnvoll, denn Warten
allein belegt aus meiner Sicht noch keine Eignung.

Beste Grüße,
Marie Luise v. Halem.