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Markus Schreiber
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Frage von Barbara U. •

Frage an Markus Schreiber von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Aus der Presse ist zu erfahren, dass die Stadt Hamburg reichlich Steuergelder eingenommen hat, zuzüglich der Bußgelder.
Mich wundert daher, warum man zu Lasten der ALG II Bezieher so knausert. Mir teilte eine Person mit, sie habe die Leistungen vom Jobcenter nicht bekommen. Als ich gestern über die Servicenummer anrief, lief dort ein Band mit der Info, dass das Geld mit heutigem Datum, also dem 31.7.18, angewiesen wird.
Meine Mail, die ich gestern ans Jobcenter abschickte, ist noch nicht beantwortet worden. Heute ist über die Servicenummer keiner zu erreichen. Heute war das Geld nicht auf dem Konto.
Viele Bezieher haben Lastschriften ausgestellt. Wer kommt für die Kosten für die Rückbuchungen auf?
Sollte man in solchen Fällen nicht wenigstens das Service- Telefon bedienen?
Zu Zeit läuft eine Ansage, dass man die Postleitzahl eingeben soll, dann kommt die Ansage, wo man die örtliche Telefonnummer finden kann, danach ist das Gespräch beendet.
Wie sollen Bedürftige wirtschaftlich mit dem Geld umgehen, wenn das Jobcenter gedankenlos die Überweisungen ausführt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. August zum Thema „SGB II-Leistungen“.

Das Hamburger Jobcenter ist mit seinen 18 Standorten Deutschlands größtes Jobcenter. Rund 186.000 Hamburgerinnen und Hamburger in 100.000 Haushalten erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft. Das ist Existenzsicherung für jeden zehnten Hamburger durch sogenannte Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter.

Mit über eine Milliarde Euro unterstützt das Jobcenter hilfebedürftige Menschen in unserer Stadt und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden in unserer Stadt.

Über die Höhe der finanziellen Leistung entscheidet nicht die Stadt Hamburg. Den sogenannten Regelbedarf, der insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Energie abdeckt, hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB II) bundesweit einheitlich festgelegt. Daneben werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

Darüber hinaus stellt die Freie und Hansestadt Hamburg mit jährlich rund 500 Millionen Euro die Mittel für angemessene Unterkunft und Heizung zur Verfügung.

Und um Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern, werden auch Leistungen für Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Musikunterricht und Sport übernommen.

Ich verstehe diese Existenzsicherung als Notanker, um Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen und sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass die pünktliche, verlässliche Auszahlung der finanziellen Leistungen und damit die Existenzsicherung eine wichtige sozialpolitische Aufgabe ist. Die Anweisung der Alg II-Zahlungen erfolgt jedoch nicht in Hamburg, sondern durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg über die Deutsche Bundesbank an die Kreditinstitute. Der Tag der Wertstellung auf dem Konto wird von der Bundesbank festgelegt.

Ich gehe davon aus, dass die Zahlung inzwischen auch erfolgt ist. Sollte das nicht der Fall sein, dann hilft die Hausbank oder der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter sicher weiter. Das Service-Center ist unter 2485-1444 von Mo bis Fr 8 - 18 Uhr erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schreiber MdHB

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