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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Helmut G. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Helmut G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ole Thorben Buschhüter,

warum hat der Senat mit Stimmen der SPD am 9. November 2016 den Antrag der AfD abgelehnt, dass Bürgerhaus Wilhelmsburg (betrifft auch alle steuerlich geförderten Stätten) nicht an extremistische Organisationen zu vermieten? Das Haus ist mit unseren Steuern finanziert und wird von linksextremistischen Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, regelmäßig genutzt.
Ich erwarte von der SPD, dass sie sich dafür einsetzt, keine Steuergelder an Organisationen zu verschwenden, die unserem Staat nicht wohlgesonnen sind und hätte daher auch erwartet, dass sie (die SPD) dem Antrag der AfD zugestimmt hätten.

Herr Rose aus ihrer Partei hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt "Wir haben keinen Nachhilfeunterricht durch die AfD nötig, Demokratie und Rechtsstaat sind bei uns in guten Händen“
Wie paßt das zusammen mit der Tatsache, dass dieses Bürgerhaus der AfD eine Veranstaltung dort verweigern kann, andere Parteien aber dort tagen dürfen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Einleitend möchte ich feststellen, dass weder der Senat, noch die Hamburgische Bürgerschaft einen direkten Einfluss auf konkrete Vermietungen / Nichtvermietungen von Räumlichkeiten in einzelnen Bürgerhäusern haben. Die Bürgerhäuser befinden sich meist im Eigentum einer freien Trägerschaft und entscheiden selbstständig über die stadtteilbezogenen Nutzungen der Häuser.

Daher sind Anträge von einzelnen Bürgerschaftsfraktionen, die Vermietungswünsche zum Gegenstand haben, in der Hamburgischen Bürgerschaft auch gegenstandslos. Das war und ist allen Fraktionen bekannt.

Zum Bürgerhaus Wilhelmsburg selber: Das Bürgerhaus ist vor über zwei Jahrzehnten errichtet worden, um die Stadtteilarbeit in Wilhelmsburg und das Miteinander der unterschiedlichen Kulturen auf der Elbinsel zu fördern. Hierzu dienen unterschiedlichste Veranstaltungen, die sich auch kritisch mit Regierungshandeln auseinandersetzen. Auch das belegt, dass es hier seitens der Landesebene zu keiner Einflussnahme kommt. Die Arbeit des Hauses ist vor Ort in Wilhelmsburg und darüber hinaus anerkannt.

Anders als dargestellt, ist nach meinen Informationen eine Vermietung von Räumlichkeiten an die betreffende Fraktion für eine Veranstaltung mit einem konkreten Thema keinesfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Hierzu muss der Antragsteller aber auch einen entsprechenden konkreten Antrag stellen. Im Übrigen hat in der Vergangenheit im Bürgerhaus Wilhelmsburg auch schon einmal ein Landesparteitag der AfD stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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