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Frage von Friedrich W. •

Frage an Oliver Friederici von Friedrich W. bezüglich Soziale Sicherung

Teilen auch Sie den Kurs der CDU, das immer mehr Menschen die aus gesundheitlichen Gründen am Erwerbsleben nicht mehr teilhaben können, i.d.R. bis zum Ableben, mittels "Grundsicherung" auf dem Niveau von ALG II ihr Dasein in Armut zu Fristen haben, derweil ein Bürger in derselben gesundheitlichen Situation nach zwei Jahren Verbeamtung einen Rechtsanspruch auf ca. 1500,00 Euro Pension hat, wofür er keinerlei Beiträge entrichtet hat? Ist das auch Ihr Verständnis des im GG verbrieften Gleichheitsgrundsatzes?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

Sie sprechen eine Thematik an, die jeder für sich innerhalb eines Berufslebens selbst frei entscheiden kann und muss und dabei auch selbst einschätzen muss, was passiert, wenn etwas schlimmes gesundheitlich passieren sollte:

Welche Möglichkeiten habe ich nach der Schule? Welche Ausbildung oder welches Studium ergreife ich? Wie lautet sodann mein Abschluss? Werde ich danach selbständig, sozialversicherungspflichtig angestellt oder werde ich Beamter - mit allen Vor- und mit allen Nachteilen? Was passiert, wenn etwas passiert gesundheitlich persönlicher Art, wie lautet in diesem Falle meine Absicherung?

Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass für die jeweils persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen eine Partei dafür verantwortlich gemacht werden soll - denn Sie sprechen auch die Grundsicherung an. Die Gemeinschaft tritt hier für den einzelnen Menschen ein - was ist daran ungerecht? Das verstehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Friederici