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Frage von Peter H. •

Frage an Ramona Pop von Peter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Liebe Frau Pop, wie gedenkt Berlin ganz konkret auf die Diskriminierung von Migranten oder Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren? Häufig werden Mitbürger aufgrund des Aussehens oder fremd klingenden Namen gar nicht erst zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Können Sie sich vorstellen zumindest für den Berliner öffentlichen Dienst ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren einzuführen? Entsprechende Testphasen gab es in einigen Bundesländern bereits.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hübner,

der Senat hat sich in seinen Richtlinien der Regierungspolitik darauf festgelegt, in den Berliner Behörden und Unternehmen mit Landesbeteiligung schrittweise das anonymisierte Bewerbungsverfahren einzuführen.

Im Jahr 2015 testete die Berliner Verwaltung das Anonymisierte Bewerbungsverfahren in Verwaltungen und Landesbetrieben. Die Projektbeteiligten sehen in Anonymisierten Bewerbungsverfahren ein praktikables Instrument, das zu einem „Mehr“ an Chancengleichheit und Objektivität in Rekrutierungsprozessen beitragen kann und das hinsichtlich unbewusster Diskriminierungsmuster sensibilisiert.

Der erste Praxistest im Bereich der Berliner Landesverwaltung und –unternehmen wurde als gut bewertet. Das Landespilotprojekt hat wertvolle Hinweise und Erkenntnisse gebracht und belastbare Voraussetzungen für den weiteren Einsatz des Verfahrens geschaffen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Pilotprojekt
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2242.pdf

2019 soll durch die Landesantidiskriminierungsstelle Berlin ein zweites Pilotprojekt durchgeführt werden, um eine Einführung zu prüfen.

Schon heute werden in der Senatswirtschaftsverwaltung, die ich als Senatorin verantworte, aber auch in den anderen Senatsverwaltungen, Bewerber*innen ausschließlich aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen eingeladen, die sie belegen müssen (z.B. durch Zeugnisse). Diese sind in der Ausschreibung genau beschrieben. Hierbei spielen personenbezogene Kriterien wie Geschlecht, Migration etc. keine Rolle. Darauf wird großer Wert gelegt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fordert in jeder Ausschreibung Menschen mit Migrationshintergrund explizit zur Bewerbung auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ramona Pop