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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Dr.Dietrich S. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Dr.Dietrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Fragen zum UN-Migrationspakt:

1)Glauben Sie, dass nach Unterzeichnung des Migrationspaktes eher mehr oder eher weniger Migranten nach Deutschland streben?

2)Der Pakt ist nicht rechtsverbindlich, Deutschland behält seine nationale Souveränität. Glauben Sie, dass andere Staaten das anders sehen und sich durch den Pakt gebunden sehen und Hilfeleistungen für Migranten so erhöhen, dass sie nicht mehr nach D, sondern in andere (ihre) Länder streben?

3)Es gab eine Petition gegen die Unterzeichnung des Migrationpaktes. Diese wurde ausgesetzt wegen Störung des "interkulturellen Dialogs". Am 21.November wurde die Petition wieder freigegeben, Frist bis 19.Dezember. Anschließend sollte sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen. Die Unterzeichnung des Paktes soll aber bereits am 10. Dezember stattfinden. Was glauben Sie, wie sich ein Bürger fühlt, wenn er so zum Narren gehalten wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Ausverhandlung und Unterzeichnung des Migrationspakts geht auf die Erfahrungen aus dem Jahr 2015 zurück und die daraus resultierende Einsicht, daß es für eine Begrenzung der Migration eine stärkere internationale Kooperation geben musss. National können wir geringen Einfluss auf andere Länder nehmen - völkerrechtlich und bekräftigt im Pakt ist die nationale Souveränität. Jedoch wollten wir uns auf eine gemeinsame Kooperationsgrundlage und Standards für den Umgang mit Migration einigen.

Sofern ich nicht der Überzeugung wäre, daß der Pakt zu einer besseren Ordnung von Migration und heimatnaher Versorgung beitragen würde - was Migration nach Deutschland und Europa begrenzt - würde ich mich auch nicht für den Pakt aussprechen.

Ihr zweite Frage ist kontrafaktisch. Es geht nicht um die Umlenkung von Migrationsströmen in andere Länder, sondern daß diese möglichst in ihrer Heimat oder heimatnah verbleiben. Unsere Standards sind weitaus höher und nicht erreichbar für viele Länder. Wenn wir aber Mindeststandards verankern können, so tragen wir dazu bei, daß wir negative Aspekte von Migration verhindern. Wenn ein aus der Heimat ausgewanderter Migrant ein Mindestmaß an Gesundheitsversorgung erhält, seine Kinder Bildung, genug Nahrung vorhanden ist, so ist es für ihn weniger attraktiv, weiter auszuwandern. Wir helfen den Ländern dabei, solche Mindeststandards zu erreichen und berufen uns auf die gemeinsame Kooperationsvereinbarung.

Weil der Pakt eben nicht rechtsverbindlich ist, bedarf er auch keiner Zustimmung des Bundestags und Bundesrats. Wir haben als Unionsfraktion gestern einen Antrag zur Bekräftigung des Pakts im Bundestag mehrheitlich verabschiedet. Daneben steht das Instrument der Petition offen, allerdings muss sich unser Handeln auch an die rechtlichen Bedingungen orientieren. Der Bundestag und auch eine Petition kann rechtlich nicht den Beschluss zur Unterzeichnung des Pakts verhindern, sondern eine politische Willensäußerung ausdrücken.

Ich hoffe inständig, daß die Kritiker wie Sie nach Unterzeichnung des Pakts sich noch an Ihre Vorhersagen erinnern und im Falle des ausbleibenden Migrationsansturms ihre Argumente überdenken. Wohlbemerkt sei auch, daß wir national den Pakt auch dahingehend umsetzen, indem wir ganz demokratisch und national souverän ein Fachkräftezuwanderungsgesetz beschließen wollen. Wer arbeiten kann und will in Deutschland, soll das können dürfen. Das hat nichts mit Fluchtmigration zu tun, sondern ist klar getrennt, ganz wie es der Migrationspakt auch vorsieht.

Herzliche Grüße

Roderich Kiesewetter

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