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Sebastian Striegel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Herbert S. •

Frage an Sebastian Striegel von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Striegel,

als Mitglied des Ausschusses für Recht etc. tragen Sie für Recht, Gleichstellung und auch die Sicherheit der Kinder in Schulen Verantwortung, haben die Aufsicht über Justiz und Staatsanwaltschaft.
In der Sendung
FAKT IST! Getrennt leben, gemeinsam erziehen – Das Recht aufs Kind
hatte Herr Dr. Stefan Rücker festgestellt, es handele sich um „die seelische Hinrichtung eines Kindes“.
Frau Eva von Angern fand es „… furchtbar …, daß ein solches Video gedreht …“ und „… veröffentlicht …“ wurde. Das sei „… der nächste Mißbrauch an diesem Kind und das nächste Trauma …“. Und Sie hofften, daß es keine Nachahmer gibt.
Gestern habe ich gehört, daß es der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Herr Richter Michael Braun, gewesen sein soll, der im Landtag - wie von Frau von Angern berichtet - verkündet habe, weder Ronja, noch die anderen Kinder seien traumatisiert!
Ich frage an, wie Sie
• mit Blick auf die Bewertung von Herrn Dr. Rücker die Maßnahme des Herrn Obergerichtsvollzieher Klaus Meilke bewerten, d.h. ob sie sie für rechtlich und tatsächlich zulässig halten.
• über die von Frau Eva von Angern mitgeteilte Auffassung des Landtages denken.
• dazu stehen, daß es im März 2007 in derselben Schule eine fast identische „Kindesübergabe“ durch einen Gerichtsvollzieher gegeben haben soll und die mittlerweile jugendliche Frau gerade in Ansehung der Aktion vom 5. März 2018 retraumatisiert wurde.
• ob Sie es richtig und zulässig finden, daß sich die Herren Richter Michael Braun und Steffen Lutz, Direktor des zuständigen Amtsgerichts Eisleben, öffentlich zu der doch noch laufenden Rechtssache Ronja geäußert haben, ob Sie diese Richter noch für tragbar halten.
• wie Ihrer Meinung nach das Land Sachsen-Anhalt die an Seele und Leib geschädigten Kinder / Jugendlichen entschädigen sollte / wird.

Mit freundlichen Grüßen

(H. S.)
einfach nur Mensch-SEIN

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

die Ereignisse von Helbra haben mich bestürzt. Sie hätten durch verantwortliches Handeln der Eltern/Sorgeberechtigten vermieden werden können. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs wäre nicht notwendig geworden, hätte sich der Vater des Kindes an die Entscheidungen mehrerer Gerichte gehalten.

Nach den umfassenden Vorträgen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung durch diverse Vertreter*innen des Ministeriums für Justiz und der mit dem Fall befassten Gerichte habe ich keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen. Gleichwohl ist der Polizeieinsatz kritisch zu würdigen, so hätte beispielsweise die Polizeidirektion Süd als für die Amtshilfe zuständige Behörde frühzeitig in die Planung des Einsatzes involviert werden müssen.

Der Einsatz an der Schule stellte eine absolute Ausnahme dar. Dass die Herausgabe eines Kindes an ein Elternteil durch Zwang gegen das Kind erfolgen musste, soll in Sachsen-Anhalt vorher noch nicht vorgekommen sein. In ganz vereinzelten Fällen musste in der Vergangenheit Zwang gegen Dritte (z.B. Eltern/Großeltern) bei Herausgabe von Kindern angewandt werden. Auch dass solche Einsätze an Schulen stattfinden, ist eine krasse Ausnahme, war im konkreten Fall aber den Umständen geschuldet, die einen Einsatz auf dem Grundstück des Vaters unmöglich gemacht hatten.

Ich bin froh, dass das Bildungsministerium den schulischen Notfallordner um Informationen zum Verhalten bei Sorgerechtsstreitigkeiten ergänzen will. Das scheint mir notwendig, auch wenn ich hoffe, dass durch Verantwortliches Handeln von Eltern/Sorgeberechtigten solche Einsätze nicht zur Regel werden.

Für die betroffene Familie und insbesondere das junge Mädchen wünsche ich mir, dass wieder Ruhe einkehrt und die Beteiligten bessere Absprachen zum Umgang treffen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Striegel

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