Stefan Sauer, MdB
Stefan Sauer
CDU
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Frage von Gerhart T. •

Frage an Stefan Sauer von Gerhart T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stefan Sauer

Es geht mir heute um JEFTA und speziell das Thema zu den Öffentliche Dienstleistungen, die mit JEFTA unter den Hammer geraten.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass JEFTA mit all seinen derzeitigen Unzulänglichkeiten so im Bundesrat und Bundestag nicht verabschiedet wird?

Die angesprochenen Unzulänglichkeiten können Sie der beiliegenden Studie von Thomas Fritz "Zu den Folgen von JEFTA auf die öffentliche Daseinsvorsorge" entnehmen. Bitte übergeben Ihrem/Ihrer Europaabgeordneten im Rahmen Ihres Treffens mit diesem/dieser ebenfalls diese Studie.

Das Dokument können Sie unter folgender Adresse einsehen:
https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Zusammenfassung-Studie-JEFTA.pdf

Mit freundlichen Grüßen
G. T.

Stefan Sauer, MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thallmayer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift an abgeordnetenwatch.de zum Thema des JEFTA-Abkommens, welches Sie insbesondere im Hinblick auf das Thema "öffentliche Daseinsvorsorge" kritisieren.

Erlauben Sie mir bitte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zur Bedeutung des Freihandels für Deutschland und Europa. Denn die Europäische Union und Deutschland profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren und Dienstleistungen, sowie einer der wichtigsten Investoren und Empfänger von Investitionen. Allein Deutschland hat am weltweiten Handel einen Anteil von 7,2 Prozent. Weite Teile der deutschen Volkswirtschaft sind in einem hohen Maß exportabhängig. Jeder vierte Arbeitsplatz in unserem Land hängt direkt oder indirekt vom Export ab. Der Anteil der Exporte am deutschen Bruttoinlandsprodukt ("Exportquote") liegt bei 46 Prozent (2016). Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass der freie weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen für Europa nicht nur wünschenswert ist. Er ist vielmehr Grundvoraussetzung für unsere wirtschaftliche Prosperität und damit für den Erhalt von Lebensqualität, hohen sozialen Standards und kultureller Vielfalt in der EU.

Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden multilateralen und bilateralen Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiterentwickelt wurden und werden. So befindet sich die EU seit Jahren in Verhandlungen unter anderem zum Abschluss der so genannten Doha-Welthandelsrunde zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation ("World Trade Organisation"/WTO), zu einem internationalen Abkommen für den Dienstleistungshandel ("Trade in Services Agreement"/TiSA, welches auf dem bestehenden "General Agreement on Trade in Services"/GATS aufbauen soll) sowie zu diversen bilateralen Abkommen.

Zu den bilateralen Abkommen gehört auch das Freihandelsabkommen der EU mit Japan. Japan ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Asien.

Japan und die EU verbinden sind seit Jahrzehnten durch gute wirtschaftliche Beziehungen und eine gewachsene Wertegemeinschaft verbunden. Mit dem Freihandelsabkommen werden die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen diesen beiden wichtigen Handelsräumen, aber auch die generelle Rolle der EU in Asien gestärkt.

Darüber hinaus ist ein solches Abkommen ein starkes Signal für Freihandel und gegen den weltweit um sich greifenden Protektionismus, insbesondere auch angesichts der einseitigen Handelsbeschränkungen durch die US-Administration (z.B. die jüngst eingeführten US-Schutzzölle gegen Stahl- und Aluminium-Importe etc.).

Mit Abschluss der Verhandlungen haben sich die EU und Japan auf ein modernes Freihandelsabkommen geeinigt, das nicht nur Warenhandel mit verbessertem Marktzugang für deutsche und europäische Unternehmen, Dienstleistungen und Wettbewerbsregeln umfasst, sondern auch hohe Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Die erzielten Ergebnisse des Abkommens sind somit positiv zu bewerten.
Handelsabkommen sind grundsätzlich kein Mittel zur Privatisierung. Dementsprechend verpflichtet auch das Abkommen mit Japan oder anderen Staaten nicht zur Privatisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
Für den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und speziell die Bereiche Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung, Kultur und soziale Dienste wird das Abkommen Sonderregeln enthalten, die dafür sorgen, dass die Spielräume zur Gestaltung und zur Regulierung dieser Bereiche auf allen staatlichen Ebenen auch für die Zukunft erhalten bleiben.
Das Abkommen versperrt auch nicht den Weg, wenn einmal privatisierte Dienstleistungen, wie etwa die Wasserversorgung, wieder in kommunale Hand genommen werden sollen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass Deutschland ein hohes Interesse an einer raschen Unterzeichnung und Ratifizierung des EU-Japan-Freihandelsabkommens hat, nicht zuletzt weil die EU und Japan damit gemeinsam ein starkes Bekenntnis zu offenen Märkten und gegen Protektionismus setzen und die Vorteile des Abkommens rasch europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugutekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sauer