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Stephan Brandner
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandner,
der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes hat sich in eine Diskussion über die Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative eingeschaltet und gemahnt:
"Ich rate dringend, die Diskussion zu versachlichen."
Aus guten Gründen gebe es in der Bundesrepublik die Gewaltenteilung.
"Zu einem funktionierenden Rechtsstaat gehört eine unabhängige Justiz. Es ist nicht zuträglich wenn diese durch Aussagen eines Innenministers angegriffen wird."
Gnisa sagte: "Alle Beteiligten der Diskussion sollten jetzt konfliktauflösend wirken." (1)
Mich interessiert:
1. Welche Aussagen hatte Herr Seehofer denn Ihres Wissens konkret gemacht?
2. Wie beurteilen Sie dieselben bzw. wie stehen Sie / die AfD zur wechselseitigen Kontrolle auch von Exekutive und Judikative (anstelle Schulterschluß)?
3. Erinnern Sie sich vielleicht an unsere Zufallsbegegnung auf dem Geraer Bahnhof am 16. August nachts und an die Anregung, sich einmal mit der "Scientology"- Denkweise bzw. - Ideologie und dem Thüringer Dokument zu befassen, mit dem öffentlich "fachliche Empfehlungen zur Kooperation" von Richtern und Jugendamtsleuten abgegeben wurden (2)?
4) Was meinen Sie zu den besagten "fachlichen Empfehlungen" mit Blick auf die Gewaltenteilung?
5) Wie würden Sie der Auffassung begegnen, derzufolge eben doch eine "Entzwirnung" der Laufbahnen von Richtern einerseits und Staatsanwälten andererseits wichtig wäre (vgl. Ihre Aussagen neulich, Link 3)

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen.

Mit freundlichem Gruß
Dipl. med. W. M.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.drb.de/newsroom/mediencenter/nachrichten/nachricht/news/zusammenarbeit-von-exekutive-und-judikative/
2) https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/ref36landesjugendamt/ljha/beschluesse/fachliche_empfehlung_kooperation_ja_und_famg.pdf
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/question/2018-06-26/299919

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Zuschrift. Das von Ihnen genannte Zitat bezieht sich nicht auf den Bundesinnenminister Seehofer, sondern auf den Innenminister Nordrhein-Westfalens, der sich im Fall Sami A. äußerte.

Gegen eine Kooperation zwischen Jugendamt und Familiengericht spricht aus meiner Sicht nichts. Ansonsten habe ich meine Ansicht seit Ihrer letzten Nachfrage nicht geändert.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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