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Sylvia Pantel
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Frage von Sebastian R. •

Frage an Sylvia Pantel von Sebastian R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Pantel,

als letztes EU-Land ist in Deutschland immer noch Tabak-Außenwerbung erlaubt. Als Ministerin, die sich für die Belange von Familien einsetzt, sollte Ihnen doch daran gelegen sein, dass Kinder und Jugendliche durch Außenwerbung nicht zum Konsum von (E-)-Zigaretten animiert werden. Bulgarien hat als vorletztes Land das Verbot in 2016 umgesetzt. Wann wird dieses Verbot auch in Deutschland umgesetzt? Aus dem Koalitionsvertrag ist dieses Verbot verschwunden, warum?

Desweiteren veröffentlicht die Internet-Seite https://www.lobbycontrol.de/2016/12/philip-morris/ Zahlen zu Parteispenden und -Sponsoring für 2015. Demnach hat allein die CDU ca. 200 Tsd. € durch Philip Morris erhalten. Halten Sie es nicht für problematisch, dass Tabakfirmen über Spenden und Sponsoring ein Einfluss auf die CDU und andere Parteien ausübt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zuallererst möchte ich darauf hinweisen, dass mir persönlich, wie allen Mitgliedern der CDU/CSU Bundestagsfraktion auch, der Gesundheitsschutz der Menschen in unserem Land sehr wichtig ist. Als Familienpolitikerin und fünffache Mutter ist mir dabei der Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders wichtig.

Mit dem im Jahre 2016 in Kraft getretenen Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) ist das Werben für Tabakprodukte bemerkbar eingeschränkt worden. Seither dürfen Tabakerzeugnisse z.B. nur in Verpackungen verkauft werden, die gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen. Zudem werden durch das Tabakerzeugnisgesetz erstmals neben Tabakerzeugnissen auch nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geregelt. Darüber hinaus verbietet das Tabakerzeugnisgesetz Werbung für Tabak und nikotinhaltige elektronische Zigaretten in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen sowie im Internet, in Hörfunk und Fernsehen. Wie Sie sehen gibt es auch bei uns bereits gesetzliche Bestimmungen, die vor allem Kinder und Jugendliche vom Tabakkonsum abhalten sollen.

Allerdings entspricht es absolut nicht meinem politischen Verständnis, die Menschen zu bevormunden. Stattdessen sollten sie aufgeklärt und auf die Risiken hingewiesen werden. Darum halte ich eine verhältnismäßige Einschränkung der Tabakwerbung, wie sie das Tabakerzeugnisgesetz vorsieht, für sinnvoller als ein völliges Werbeverbot. Wenn wir die Werbung für Tabak gänzlich verbieten würden, dann müssten wir dies auch in anderen Bereichen tun.

Wenn Sie gesonderte Fragen in Bezug auf Parteispenden haben, dann muss ich Sie bitten, sich an die CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin zu wenden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass mein Wahlkampf nicht durch Tabakfirmen oder andere Spenden finanziert wurde, die Einfluss auf mein politisches Handeln hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Pantel, MdB