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Thomas Oppermann
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Frage von Barbara U. •

Frage an Thomas Oppermann von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann

Mit Hilfe des Schengener Visum konnte sich die Terroristin Laila Khaled in Europa frei bewegen und palästinensische Bürger aufhetzten. Ich war selbstverständlich baff, dass Terroristen ein Visum bekommen und fragte damals Herrn Steinmeier dazu an. Er antwortete, dass das Treffen abgesagt wurde. Ich hatte ihm geantwortet, dass es dort abgesagt wurde und schickte den Link, wo es stattfinden sollte. Diese Info hatte er nicht, bedankte sich und hatte danach entsprechende Gremien informiert.
Nun versucht man eine seit Kindheit auf Terrorismus abgerichtete junge Frau, Ahed Tamimi, zur Rosa- Luxemburg Konferenz einzuladen, die schon viel Unheil in Israel verübt hatte und deswegen auch von Terrororganisationen als „Heldin“ gefeiert wird.
https://haolam.de/artikel/Deutschland/36191/Sozialistische-Barbarei.html
Muss ich damit rechnen, dass über unwissende EU- Länder ihr ebenfalls ein Schengener Visum erteilt wird, oder sehen Sie eine Möglichkeit, ihr Auftreten zu verhindern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Uduwarella,

das Auswärtige Amt hat mir zum Verfahren bei Schengener Visa folgendes mitgeteilt:

Die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für Drittstaatsangehörige bei kurzfristigen Aufenthalten im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten sind europarechtlich vereinheitlicht und in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) kodifiziert. Diese Regelungen werden von allen Schengener Mitgliedstaaten angewandt.

Ein Visum wird nur dann erteilt, wenn die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellt.

Die Einspeicherung zur Einreiseverweigerung im SIS oder in nationalen Datenbanken richtet sich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist nur in eng begrenzten Fällen gesetzlich erlaubt. Eine Einspeicherung im SIS ist u.a. aufgrund einer nationalen Einspeicherung möglich, die auf einer Entscheidung der national zuständigen Verwaltungsbehörden oder Gerichte gegen den Drittstaatsangehörigen beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann