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Tobias Hans
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Frage von Dieter H. •

Frage an Tobias Hans von Dieter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Der militärische Fluglärm im Nordsaarland schädigt seit Jahren in erheblicher Weise die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Was gedenken Sie zum Schutz der SaarländerInnen zu tun. Wie setzen Sie sich für eine Reduzierung der Belastung ein? Wie sehen Sie die Aussichten, dass der Fluglärm gerechter verteilt wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihren Einsatz zum Schutz vor Belastungen der Saarländerinnen und Saarländer durch Fluglärm. Auch mich beschäftigt dieses Thema und gerade der Schutz der Saarländerinnen und Saarländer vor Belastungen liegt mir besonders am Herzen.

Die Thematik "militärischer Fluglärm über dem Saarland" ist der Landesregierung des Saarlandes bekannt und wird von ihr ernst genommen. Sie steht in ständigem Kontakt mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr und den US-Streitkräften und weist immer wieder auf die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes hin. Ich habe Ihr Schreiben deshalb an das für Fragen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit zuständige Fachreferat beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit der Bitte um Prüfung Ihres Anliegens gesandt.

Die Landesregierung hat jedoch keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten hinsichtlich örtlicher Dislozierung, Umfang und Ausgestaltung des militärischen Flugbetriebes und kann diesen von daher auch nicht verbieten. Die Zuständigkeit zur Regelung des allgemeinen sowie des militärischen Flugbetriebs im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Verteidigung und der NATO-Bündnisverpflichtungen liegt nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung nicht bei den Ländern, sondern ist ausschließlich dem Bund zugewiesen. Für Beschwerden über Fluglärm - zivil und militärisch - ist daher der Bund der richtige Ansprechpartner. Regelungskompetenzen sind in seinem Verantwortungsbereich angesiedelt.

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass Fragen, die im Zusammenhang mit "militärischem Fluglärm" auftreten, aus den vorgenannten Gründen zuständigkeitshalber nur vom Luftfahrtamt der Bundeswehr oder dem Bundesministerium der Verteidigung beantwortet werden.

Mehr Informationen zum Thema "Militärischer Flugbetrieb der Bundeswehr" erhalten Sie unter folgendem Link:

http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9nHK94tSiMr20nNL0pNSSoszUJP2CbEdFANhw45g!/

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass sich die Landesregierung des Saarlandes trotz der v. g. Kompetenzregelung weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen wird, insbesondere im Rahmen der AG Fluglärm, gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene und den in Deutschland stationierten US-Luftstreitkräften Wege zur Reduzierung der Lärmbelastungen durch militärischen Flugbetrieb über dem Saarland zu finden.

Ich hoffe, Ihnen mit den vorgenannten Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Hans

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