Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
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Frage von Ernst P. •

Frage an Ulle Schauws von Ernst P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schauws,

Sie machen sich auf Ihrer WebSite und auch gegenüber tagesschau.de für eine Abschaffung oder weitgehende Liberalisierung des § 219a StGB stark.

Habe ich es richtig in Erinnerung, dass aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Recht auf Leben auch ungeborenen Kindern zusteht, Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor illegal sind, auch wenn sie seit 1992 nach Beratung und innerhalb der ersten drei Monate straffrei bleiben? Und wäre es nicht völlig widersinnig, für etwas nach wie vor illegales werben zu dürfen?

Freundliche Grüße,
E. P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben vollkommen Recht, Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig. Aber unter bestimmten Bedingungen legal. Zur Klarstellung in Bezug auf meine Position zum §219a: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist nach dem Standesrecht nicht erlaubt, wird auch nicht von mir gefordert. Ich setzte mich jedoch dafür ein, dass Ärzt*innen, die legale Abbrüche durchführen, über ihre Arbeit sachlich informieren können und das Frauen Informationen darüber zugänglich sein müssen, welche Ärzt*Innen einen Abbruch vornehmen und mit welcher Methode.

Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws

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