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Frage von Christine W. •

Frage an Ulrich Kelber von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

als designierter Bundesdatenschutzbeauftragter hätte ich gerne von Ihnen erfahren weshalb der Richtervorbehalt bei der Überwachung von privaten Telefonanschlüssen skzessive dadurch ausgehöhlt wird, dass z.B. von der Telekom als ehemaligem Bundesunternehmen nur noch voice-over-IP-Anschlüsse angeboten werden. In einer aktuellen Auseinandersetzung wird von dem Unternehmen, welches die Belange der Telekom vertritt, überhaupt nicht bestritten, dass durch die Internetüberwachung (welche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2017, Az.: 6 A 6/16, für die Vergangenheit zugelassen wurde und auch künftig erfolgen wird) auch alle Metadaten von Festnetzanschlüssen überwacht werden, die über voice-pver-IP eingerichtet sind.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Aufschreies zur Kennzeichenüberwachung zwecks Durchsetzung des Diesel-Fahverbotes in nur ausgewählten Gebieten würde mich doch sehr interessieren weshalb eine durchgehende Telefonüberwachung mangels Alternativen zu voice-over-IP-Anschüssen in Deutschland ohne weiteres möglich ist. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Berichterstattung des WDR in seiner Sendung "Aktuelle Stunde" vom 30.11.2018 in welcher darüber berichtet wurde, dass Deutschland mittlerweile ebenfalls die "Magna Charta des Internets" unterzeichnet hat, welche die Befugnis darüber wer Daten verarbeiten darf (vorbehaltlich des Richtervorbehalts) ganz allein in die Hände der Bürger legt und damit eine automatische Erfassung verbietet und vor dem Hintergrund, dass trotz der in der Vergangenheit bereits erfolgten automatische Überwachung auch ohne Richtervorbehalt der schreckliche Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, bei dem es auch zu Toten gekommen ist, nicht verhindert wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
C. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Telefonüberwachung.
Sie sprechen da gleich eine Reihe von schwierigen Sachfragen an, die ich nicht ohne Rücksprache mit den Fachleuten beim Bundesbeauftragten beantworten möchte, weil es sowohl um technisch als auch rechtlich schwierige Sachverhalte geht. Da ich mein neues Amt erst im Januar antrete, biete ich Ihnen an, dass ich Ihnen eine ausführlichere Antwort nach Rücksprache mit den Experten im Januar nachreiche.
Klar ist aber natürlich, dass gesetzliche Einschränkungen von Überwachungsmethoden nicht durch technische Maßnahmen umgangen werden dürfen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber