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Ulrike Bahr
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Frage von Hans Peter L. •

Frage an Ulrike Bahr von Hans Peter L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bahr,

was gedenken Sie zu tun um dem Diesel-Verbots-Wahnsinn endlich Einhalt zu gebieten? Die betroffenen Fahrzeuge wurden allesamt im guten Glauben als umweltfreundlich gekauft und vom KBA für den Straßenverkehr zugelassen. Teils bestand sogar eine Steuerbefreiung für diese umweltfreundlichen Fahrzeuge. Jetzt sollen sie am besten sofort verschrottet werden. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll und nützt nur der Automobilindustrie. Die Diesel-Fahrzeuge werden jetzt je nach Schadstoffklasse unterschiedlich hoch besteuert. Wer sich also kein neues Fahrzeug leisten kann oder will, muss bereits jetzt höhere Kosten tragen. Nun kommen auch noch die Fahrverbote hinzu. Mit gesundem Menschenverstand ist das Alles nicht mehr nachvollziehbar. Offenbar sollen nur noch Neuwagenbesitzer uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?

Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin durchaus für Umwelt- und Klimaschutz und den Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung, aber bitte mit geeigneten Maßnahmen, die das Große Ganze mit einbeziehen, (Stichwort CO2-Bilanz, Gebäudeheizungen, Schiffs- Flugverkehr, Landwirtschaft, etc...) Nicht nur die Industrie, auch die Bevölkerung braucht Planungssicherheit für ihre Investitionen und nicht alle paar Monate eine neue Schadstoffklasse, Verbote und Quasi-Enteignungen.

Mit freundlichen Grüßen

H.P. L.

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Sehr geehrter Herr L.,

die Situation ist schwierig: In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen. Das gefällt natürlich niemandem, weder den Dieselfahrern noch den Bewohnern der belasteten Städte. Nichts zu tun ist weder gesundheitspolitisch verantwortlich noch rechtlich zulässig.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Eine erste Maßnahme haben wir am letzten Donnerstag auf den Weg gebracht: Der Bundestag hat in erster Lesung über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes diskutiert (Drs. 19/6335, 19/6927. Denn neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft im Umfang von 1 Milliarde Euro (z.B. zur Umrüstung von Bussen und kommunalen Fahrzeugen und zum Ausbau des ÖPNV) und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verhindern, dass viele Dieselfahrzeuge unökologisch verschrottet werden müssen. Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Mit der Musterfeststellungsklage haben wir zudem die Möglichkeit eröffnet, dass Autobesitzerinnen und -besitzer ohne Prozessrisiko auf Entschädigung gegen die Automobilhersteller klagen können, die bislang die Abgasaffäre für ein Konjunkturprogramm zu halten scheinen. In Kombination werden diese Maßnahmen hoffentlich greifen und den Dieselfahrern eine weitere verlässliche Nutzung ihres Fahrzeugs ohne große ökonomische Einbußen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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