Erstattung mandatsbedingter Übernachtungskosten

Der Gesetzesentwurf wonach mandatsbedingte Übernachtungskosten erstattet werden können, wurde mehrheitlich angenommen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
7
Enthalten
0
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.

Das zwölfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes wurde mit 79 Jastimmen aus den Reihen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der AfD angenommen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Abgeordneten während ihres parlamentarischen Aufenthaltes in Erfurt sowie für andere mandatsabhängige Übernachtungskosten entschädigt werden. Auf Nachweis wird ihnen ein pauschalisierter Kostenzuschuss für Übernachtungskosten bis zu einem festgelegten Höchstbeitrag von 80 Euro pro Hotelübernachtung, oder alternativ ein pauschaler Mietzuschuss von maximal 550 Euro zuteil.

Das Gesetz kommt deshalb Zustande, da aufgrund des erhöhten Migrationszuzugs das Haus der Abgeordneten für Schutzsuchende zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesem Grund übernachten die Parlamentarier vermehrt in Hotels. Diese Übernachtungskosten können mit der Anpassung des Thüringer Abgeordnetengesetzes nun geltend gemacht werden.

 

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