Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss berät unter anderem über die Gültigkeit der Wahlen, zum Beispiel weil Bestimmungen des Grundgesetzes, der Verfassung des Freistaats Thüringen oder das Landeswahlgesetzes bei der Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in einer Weise verletzt worden sind, die die Verteilung der Sitze im Landtag beeinflusst.