Frage von Sevim Y. • 19.04.2024
Antwort von Andrea Lindlohr Bündnis 90/Die Grünen • 02.05.2024
Auf Bundesebene wurde das Staatsangehörigkeitsrecht Anfang des Jahres neu geregelt und wird Ende Juni diesen Jahres in Kraft treten.
Auf Bundesebene wurde das Staatsangehörigkeitsrecht Anfang des Jahres neu geregelt und wird Ende Juni diesen Jahres in Kraft treten.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen aber keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch, dies sind keine Sozialleistungen.
Die Westbalkanregelung ist im Fall der aus der Ukraine Geflüchteten kein geeignetes Mittel, da für die Einreise nach Deutschland ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland sowie ein nationales Visum die Voraussetzung sind.
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.