Frage von Stephan G. • 11.04.2024
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 25.04.2024
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen.
Insofern hätte eine Personenstandsänderung aus Rebellion, wie Sie es insinuieren, zunächst einmal aus medizinischer Sicht keine Folgen. Die Personenstandsänderung wäre übrigens auch nach einem Jahr wieder änderbar bzw. korrigierbar.
Die SPD und ich stehen klar zum Koalitionsvertrag und setzen weiter auf eine zeitnahe Umsetzung, damit Ehepaare nicht länger voneinander getrennt leben müssen.