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Axel Knoerig
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Frage von Paul K. •

Wieso keine Fachhochschulreife nach 13 Jahren Gymnasium?

Sehr geehrter Herr Knoerig,
wieso wird einem Gymnasiasten nach 13 Jahren Gymnasium (Niedersachsen) ohne bestandenes Abitur nicht die vollständige Fachhochschulreife gewährt, sondern nur der schulische Teil, den man schon nach 12 Jahren erhält. Andererseits ist es aber möglich die vollständige Fachhochschulreife zu erlangen, wenn man nach 12 Jahren Gymnasium ein FSJ macht. Wieso ist man nun nach 13 Jahren nicht berechtigt die vollständige Fachhochschulreife zu erhalten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Erhalt der vollständigen Fachhochschulreife.

Ich möchte vorab einmal festhalten, dass diese schulischen Angelegenheiten eindeutig unter die Kulturhoheit der Länder fallen. Dennoch möchte ich Ihnen eine kurze Einschätzung zur Ihrer Frage geben.

Mit dem allgemeinen Abitur erwirbt man die allgemeine Hochschulreife, die ein Nachweis über die Befähigung ist, ein Studium an einer beliebigen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule aufzunehmen.

Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, erwirbt nicht die allgemeine Hochschulreife. Damit trotzdem ein Studium aufgenommen werden kann, ist ein Weg, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Die Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch Fachabitur genannt, ist ein allgemeinbildender Schulabschluss der ebenfalls zum Studium an der Fachhochschule und in einigen Bundesländern – wie Niedersachsen – auch an Universitäten berechtigt. Sie besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil.

Wer also die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits geschafft. Dieser allein berechtigt aber nicht zum Studium. Der ergänzende praktische Teil besteht in der Regel aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem mindestens 1-jährigen, gelenkten Praktikum. Es hat zum Ziel, erste Einblicke in die berufliche Praxis zu verschaffen und bei der Berufswahl zu helfen.

Sehr geehrter Herr K., hier wird deutlich, dass es nicht nur einen Weg gibt, die Befähigung für ein Studium zu erhalten, nachdem der gewünscht Schulabschluss nicht erzielt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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