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Bernd Reuther
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Frage von Theo S. •

Können Sie das Vorkaufsrecht der Kommunen beim Immobilienkauf vom Ende des Prozesses an den Anfang stellen lassen?Also dem Verkäufer/Makler anweisen, das Objekt erst der Komm.anbieten +dann verkaufen

Sehr geehrter Herr Reuter
da ich gerade eine Immobilie erwerben möchte, habe ich von einem Passus in den Notarverträgen zum Immobilienkauf Kenntnis genommen, den ich als höchst verbraucherunfreundlich ansehe. Es geht um das Vorkaufsrecht der Kommunen, das erst am Ende des Prozesses durch den Notar geklärt werden kann. Grundsätzlich ist ein Vorkaufsrecht nicht zu beanstanden. Aber bitte am Anfang des Prozesses und nicht ganz am Ende. Dann hat der potentielle Käufer bereits viel Zeit und evtl.sogar Geld investiert. Ganz zu schweigen davon, dass er sich schon darauf freut. Und er hat auch keine weiteren Aktivitäten für andere Objekte entwickelt. Zudem hat er vielleicht seine Wohnung wegen längerer Kündigungsfristen gekündigt. Oder wie in meinem Fall, ich habe Kaufinteressenten für mein jetziges Haus. Und wenn ich denen das gebe,und kann nicht selber umziehen, stehe ich obdachlos da. Immobilienerwerb ist was anderes als ein Autokauf.
es bedankt sich mit freundlichen Grüssen Theo S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe ihr Anliegen mit dem dafür zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten, Friedhelm Boginski, besprochen. Als Liberale sehen wir das Vorkaufsrecht der Kommunen als allerletzte „Notfall-"maßnahme der Kommune, um einen gesellschaftlich unerwünschten Immobilienverkauf zu verhindern. In einem freien Immobilienmarkt sollte aber nicht standardmäßig von Beginn weg die öffentliche Hand als erste Kaufinteressentin ins Spiel kommen. Die Vorverlegung des Vorkaufsrechts an den Anfang des Verkaufsprozesses könnte darum zu einer spekulativen Preisgestaltung und Marktverzerrung auf dem Rücken der Kommunen führen.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich auch gerne direkt an Herrn Boginski wenden.
Freundliche Grüße
Bernd Reuther MdB

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