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Frage von Sören K. •

Frage an Christian Schmidt von Sören K. bezüglich Familie

Wie ist die Forderung bezüglich dem Ausbau von Kita-Plätzen vereinbar mi Artikel 6.2 des Grundgesetzes "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst obliegene Pflicht.", wenn diese Pflicht an die Erzieher der Kitas abgegeben wird.?

Ich bin 15 Jahre alt und verstehe nicht, warum die Bedürfnisse der Kleinstkinder (Alter von 0- 3 Jahren) hier nicht stärker vertreten werden. Diese würden sich sicher eine Betreuung durch Ihre Eltern wünschen.

Gruß
Sören Knof

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Antwort von
CSU

Lieber Sören Knof,

vielen Dank für Deine Anfrage.
Ziel unserer Familienpolitik ist, Familien nach Kräften bei der Verwirklichung ihrer individuellen Lebensplanung zu unterstützen. Hierzu trägt das Betreuungsgeld und das Kita-Angebot maßgeblich bei, denn beides zusammen schafft echte Wahlfreiheit.

Mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz geben wir Eltern die Möglichkeit, Familie und Beruf erfolgreich miteinander zu vereinbaren. Dies ist lediglich ein Angebot. Ebenso wie das Betreuungsgeld. Mit dem Betreuungsgeld honorieren wir die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz verzichten. Das Betreuungsgeld und der Krippenplatz stehen gleichberechtigt und nicht in Konkurrenz nebeneinander.
Die Wahlfreiheit der Eltern, für welche Art der Erziehung sie sich entscheiden, muss mit Blick auf deren Erziehungs- und Sorgerecht für jedes einzelne Kind und jede Lebenssituation gewahrt bleiben.

Der vielfach geäußerte Vorwurf, das Betreuungsgeld verhindere Bildungschancen trifft nicht zu. Er unterstellt, dass diese Eltern ihre Kinder nicht genauso gut und liebevoll erziehen wie Eltern, die ihre Kinder in die Krippe geben. Beides ist richtig. Dieses generelle Misstrauen gegenüber der Erziehungskompetenz von Eltern ist nicht geeignet, zu einem familienfreundlichen Klima in unserem Land beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär