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Hans-Peter Bartels
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Frage von Heiko M. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Heiko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

die große Koalition aus SPD und CDU hat in den letzten Wochen und Monaten viele Gesetze durchgesetzt die einer Mehrheit der Bürger nicht immer gefallen haben.

Erstaunlich und erschreckend für mich ist, dass es auch der großen Koalition nicht gelungen ist, eine Mehrheit von deutschen Abgeordneten dazu zu bewegen sich den von der UNO vorgebenen Regeln zur Verhinderung der Abgeordnetenbestechung zu unterwerfen. Wie viele kürzlich aufgedeckte Fälle aus den "oberen Etagen" der deutschen Wirtschaft und der Verbände gezeigt haben, ist Korruption und Bestechung durchaus auch ein deutsches Problem in den so genannten "Eliten".

Meine Fragen an Sie:
1. Ist es für einen deutschen Abgeordneten nicht langsam peinlich und beschämend, dass in Deutschland immer neue fadenscheinige Argumente vorgeschoben werden, um die Vorgaben der UNO hinsichtlich der Abgeordnetenbestechung zu verhindern?

2. Angesichts teilweise unerträglich vieler und hoch bezahlter "Nebentätigkeiten" von Abgeordneten stellt sich die Frage, ob diese überhaupt noch unabhängige Bürgervertreter sind oder vielleicht doch eher Abgeordnete im Auftrag des des jeweiligen Geldgebers sind.
Angesichts der Quasi-Kartellsituation (4 Monopolisten teilen sich den Markt) auf dem deutschen Strommarkt stelle ich mir als Bürger beispielsweise ernsthaft die Frage, ob die deutschen Stromgesetze so sind wie sie sind weil viele einflußreiche ehemalige und aktive Politiker auf der Gehaltsliste dieser Stromkonzerne stehen.

Mit freundlichem Gruß
H.Mahlert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mahlert,

vielen Dank für Ihre Frage zur UNO-Konvention gegen Korruption (UNCAC).

Inzwischen wurde die Konvention von 133 Ländern ratifiziert. Zu Recht wird kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht darunter ist.

Probleme macht offenbar die notwendige Änderung des §108e des Strafgesetzbuches: des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Dort wird bisher nur der "Stimmenkauf" unter Strafe gestellt - andere Einflussnahme auf politische Arbeit ist nicht erfasst. Das allein ist aber zu wenig, diese Regelung muss ausgeweitet werden, bevor die UNCAC ratifiziert werden kann. Dabei ist allerdings in der Tat darauf zu achten, dass Abgeordnete nicht in der Freiheit des ihnen auf Zeit verliehenen politischen Mandats eingeschränkt werden: Sie sind auf Kontakte zu vielen einzelnen Wählerinnen und Wählern ihres Wahlkreises ebenso angewiesen wie auf Kontakte zu Interessengruppen, Verbänden, Gewerkschaften usw.; sie wollen vielleicht die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber anderen berechtigten Interessen vertreten. Dabei müssen sie auch von denen, deren Interessen sie vertreten, unterstützt werden dürfen: etwa von gewerkschaftlichen Wählerinitiativen (oder z.B. von Schriftstellern und Medienschaffenden) - ggf. mit eigenen Anzeigen, Plakaten usw. Die Abgrenzung zwischen "illegaler" und "legaler" Einflussnahme ist nicht immer ganz einfach, auch wenn uns allen die großen Skandalbeispiele vor Augen stehen (Flick, Kohl, Koch .).

Die SPD-Bundestagfraktion hat bereits vor einiger Zeit einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der diesen Überlegungen Rechnung trägt. Er wird bislang von der Union abgelehnt. Diese Frage endlich einvernehmlich zu regeln, bekäme dem Ruf der Bundesrepublik gut und wäre ein Beispiel für jene Staaten, die sich einer Ratifizierung bisher auch mit Verweis auf Deutschland verweigern.

In meinem Wahlkreis (Kiel) gilt übrigens für die SPD-Kandidaten schon seit 1972 die Selbstverpflichtung, keine Spenden von Firmen und Verbänden anzunehmen.

Ich stimme Ihnen zu, dass Abgeordnete neben ihrem Mandat keinen anderen Beruf und keine bezahlte Nebentätigkeit ausüben sollen. Solche Arbeiten sollten für die Dauer des Mandats ruhen. Bislang hat sich der Bundestag zu einem generellen Verbot noch nicht durchringen können, allerdings sind Nebentätigkeiten seit 2005 veröffentlichungspflichtig. Dafür hatte auch ich mich damals mit einigen SPD-Kollegen eingesetzt. Ich selbst übe neben meinem Mandat keine weitere bezahlte Tätigkeit aus.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels