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Hans-Peter Bartels
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Frage von Jürgen Z. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Jürgen Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartels,

im Rahmen der auch von der SPD sehr erbittert geführten Diskussion über die NSA-Späh-Affaire erlaube ich mir folgende Frage an Sie persönlich:

In der Zeit-online
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-07/spd-euro-hawk-de-maiziere

heißt es "Unter Berufung auf eine interne Mail aus dem Verteidigungsministerium warf der SPD-Politiker Hans-Peter Bartels de Maizière Falschaussagen vor. "Nach der Aktenlage hat er nicht die Wahrheit gesagt", sagte Bartels der Neuen Westfälischen.

Im Untersuchungsausschuss zur Euro-Hawk-Affäre hatte die SPD am Mittwoch eine E-Mail des für Rüstung zuständigen Abteilungsleiters Detlef Selhausen an das Büro des Staatssekretärs Stéphane Beemelmans vorgelegt."

Wie ist die SPD an diese interne Mail aus dem Verteidigungsministerium gekommen?
Liegt in der öffentlichen Verwendung dieser Mail nicht ein Verstoß gegen Artikel 10 GG und somit eine Straftat gemäß § 202 bzw 206 StGB vor?
Können Sie den Bürgern den Unterschied zwischen dem Verhalten der NSA auf der einen Seite und dem der SPD und besonders von Ihnen auf der anderen erklären?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zapf,

Danke für Ihre Frage.

Sie wollen nicht ernsthaft das geheime, flächendeckende, millionenfache Aufzeichnen und Abspeichern von Kommunikationsdaten und -inhalten durch Geheimdienste vergleichen mit der Verwendung von Beweisstücken innerhalb eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses? Besagte Mail ist ein nicht eingestuftes Dokument aus den 2.000 Aktenordnern, die dem Bundestag von Regierung und Industrie übersandt wurden - ganz offiziell, auf Grundlage von 126 beschlossenen Beweisanträgen.

Der Verteidigungsausschuss hat sich am 26. Juni - einstimmig - zum Untersuchungsausschuss umgewandelt. Wo de Maizière den Überblick über das Euro-Hawk-Debakel in seinem Ministerium verloren hat, muss jetzt das Parlament Aufklärung schaffen – so gut das in der kurzen Zeit bis zum Ende der Wahlperiode noch geht.

Auf die Beweiserhebungen finden die gesetzlichen Vorschriften über gerichtliche Strafprozesse sinngemäß Anwendung. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Der Untersuchungsausschuss erhebt die durch den Untersuchungsauftrag gebotenen Beweise aufgrund von Beweisbeschlüssen. Diese umfassen ausdrücklich auch den internen, geschäftlichen Email- und Briefwechsel.

Die Mail wurde dem Zeugen in öffentlicher Sitzung vorgehalten. Ohne Aktenvorhalt gibt es keine sinnvolle Regierungskontrolle durch das verfassungsmäßige Institut des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Es geht hier nicht um die Privatangelegenheiten von Mitbürgern, sondern um die Kontrolle von Regierungshandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels