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Heiner Klemp
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Frage von Guido S. •

Auf Seite 142 des Koalitionsvertrages wurde beschlossen, die Regelung zur Familienzusammenführung insofern zu ändern, dass der A1-Sprachnachweis auch erst nach ihrer Ankunft erbracht werden kann. Wie ist hier der Fortschritt?

Wie ist hier der Fortschritt?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Tatsächlich ist es so, dass von dem Erfordernis des Nachweises der Sprachkenntnisse bereits vor Einreise auch abgesehen werden kann, wenn sichergestellt ist, dass die Sprachkenntnisse in Deutschland zeitnah erworben werden. Eine Ablehnung eines solchen Antrages bei der Ausländerbehörde ist umso schwieriger je detaillierter und schlüssiger sowie mit Argumenten unterlegt Sie diesen Spracherwerb versichern können. Hinsichtlich des Koalitionsvertrages sind wir in engen Verhandlungen mit unseren Koalitionspartnern.

Wir Bündnisgrüne haben uns sehr dafür eingesetzt, im Koalitionsvertrag den Wegfall des Sprachnachweises vor Einreise zu verankern. Ehepartner*innen soll es danach ermöglicht werden, den Sprachkurs auch erst unverzüglich nach Einreise zu absolvieren. Das beinhaltet auch die Möglichkeit einen Integrationskurs zu besuchen. Wir sind der Auffassung, dass Familien nicht unnötig voneinander getrennt werden sollten und sich Sprachkenntnisse ohnehin einfacher im Inland erwerben lassen. Einen ersten Schritt bei der Streichung des Erfordernisses vor der Einreise sind wir bereits im Rahmen des Chancenaufenthaltsrechts gegangen. Beim Ehegattennachzug von Fachkräften entfällt das Sprachnachweiserfordernis vor Einreise. Wir hätten uns bereits zu diesem Zeitpunkt eine umfassende Regelung gewünscht. Nun setzen wir uns innerhalb der Ampel-Koalition dafür ein, das Vorhaben schnellstmöglich umfassend umzusetzen.

Freundliche Grüße

Heiner Klemp

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