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Frage von Viktor G. •

Frage an Joachim Poß von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

unter den innerstaatlichen Rechtsquellen steht das Grundgesetz an der Spitze der Hierarchie. Dem Grundgesetz widersprechende Rechtsnormen sind unwirksam ("verfassungswidrig").

Die Einhaltung der in der Verfassung garantierter Grundrechte der Handlungsfreiheit, der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Freiheit der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse, der pos./neg. Informationsfreiheit steht ganz oben an. Medialer Klamauk darf die Grundrechte nicht aushebeln.

Wie können Sie als Vertreter des Volkes, angesichts der 6 vernichtenden Gutachten/wissenschaftl. Arbeiten:

Quellen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html?PHPSESSID=ru75dpsbppeg8n46frfd6uvk35

Prof. Dr. Degenhart
Ass. jur. Geuer
Hilker
Prof. Dr. jur. Koblenzer
Dr. Anna Terschüren
Prof. Dr. Waldhoff

und der hochrangigen Kritiker, wie der em. Prof. für Verfassungs- und Völkerrecht Ingo von Münch, die dem "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit in Bezug auf die Verletzung der Grundrechte bescheinigen, sich bei dem Schutz der Grundrechte für nicht zuständig erklären?

Das unausgereifte Kirchhof-Gutachten IM AUFTRAG der ARD/des ZDF war die Basis für den Rundfunkbeitrag, der als Mogelpackung zur Finanzierung von medialem Klamauk und interessengetriebener politischer Berichterstattung dient.

Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien und der zugehörigen Technik ausgeschöpft. Die manipulativen und unseriösen Bruchstücke des Weltgeschehens mit 54€ pro Quartal zu finanzieren, bedeutet für mich und andere, auf eigene glaubwürdige Quellen zu verzichten.

90 ö.-r. Programme, die täglich 20,5 Mio. € für medialen Klamauk und Bruchteile des Weltgeschehens verbraten, gefährden die Existenz der freien Presse/Medien und der freien ungehinderten Informationsmöglichkeiten.

Wie können Sie dem tatenlos als Vertreter der Bürger zusehen?

Wieso klammern sich die Politiker so sehr an der Sichtweise der Sender?

mfg
V. Grund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grund,

bei Ihren Fragen geht es um Regelungen der Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Grundlage dafür ist der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Dieser beginnt mit den Worten:

"Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen schließen nachstehenden Staatsvertrag:"

Insofern erschließt sich mir immer noch nicht, warum Sie unbedingt mit mir als Bundespolitiker über ein Thema debattieren wollen, das in den Kompetenzbereich der Landesregierungen fällt. Es sind die einzelnen Landesregierungen, die den Rundfunkstaatsvertrag sowie seine Änderungen untereinander vereinbaren. Der Bund ist hierbei gänzlich unbeteiligt! Ich rechne mit Ihrem Verständnis, dass ich weder Zeit noch Lust habe, schriftlich über Dinge zu diskutieren, die gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit" gibt bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten.

Im Übrigen gilt: Wer immer wieder die gleichen Fragen - wenn auch in Variationen - stellt, der sollte sich nicht wundern, wenn er immer wieder die gleichen Antworten erhält!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß