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Frage von Birgit und Reinhard G. •

Frage an Johannes Kahrs von Birgit und Reinhard G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Werden gegenwärtig von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Stadtteil St. Georg Sozialwohnungen von der Belegungsbindung freigestellt und mit welcher Begründung erfolgt diese Freistellungspraxis?

In einer Antwort der Hamburger Bürgerschaft (Eingabe 344/15) vom 04.09.2015 wurden Freistellungen im Sozialwohnungsbestand im Stadtteil St. Georg zum 01.01.2015 auf Grundlage von Quellen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (Sozialwohnungsbestand) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Freistellungen) wie folgt dargestellt:
- SAGA/GWG 132 Wohneinheiten davon 132 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Genossenschaften 299 Wohneinheiten davon 229 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Sonstige Eigentümer 376 Wohneinheiten davon 0 freigestellt
Die Summe des Sozialwohnungsbestand betrug zum 01.01.2015 im Stadtteil St. Georg 807 Wohneinheiten, davon wurden 361 von der Belegungsbindung freigestellt. Dies entspricht einer Freistellungsquote von ca. 45 %.
Austausch-/Ersatzwohnungen wurden laut zuständiger Behörde nicht ermittelt.
Da die Sozialwohnungsquote in St. Georg laut Hamburger StadtteilProfile 2015 bei 13,8 % des Gesamtwohnungsbestands lag, reduzierte sich der Anteil der Sozialwohnungen durch die Freistellung von der Belegungsbindung nochmals um 6,2 % auf einen Anteil von nur noch 7,6 %. Damit wurden Geringverdiener erheblich benachteiligt und aus dem Stadtteil verdrängt, da günstige Wohnungen nicht mehr zur Verfügung standen.
Bei Neubauten wird oftmals davon gesprochen, dass anteilig 1/3 öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird. Wenn diese Wohnungen später aber wiederum von der Belegungsbindung freigestellt werden und der Sozialwohnungsbestand dadurch nicht steigt, sondern weiterhin sinkt, halten wir dies für eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Was gedenkt Ihre Partei angesichts der geschilderten wohnungspolitischen Praxis zukünftig zu tun?

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G., sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Bundespolitiker liegt Ihr Anliegen nicht in meinem direkten Zuständigkeitsbereich, so dass ich weder den konkreten Sachverhalt einschätzen, noch Ihnen auf Anhieb eine stichhaltige Antwort geben kann. Gerne erkundige ich mich aber und mache mich schlau. Ich würde Ihnen gern ein persönliches Treffen vorschlagen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit meinem Hamburger Büro in Verbindung und machen dort einen Termin aus (Tel.: 040 280 555 55).

Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs