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Frage von Frank S. •

Frage an Norbert Römer von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Römer,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 19.09. Leider haben Sie die Frage, warum das Land keine Rückstellungen für das offenkundige Prozessrisiko wegen der Verfassungsklagen zur Beamtenbesoldung trifft, nicht beantwortet, so dass ich sie hier nochmals stellen möchte.
Die Landesregierung hat immer von nowendigen Sparmaßnahmen aufgrund der Schuldenbremse gesprochen. Im Haushaltsplan für 2014 wird jedoch im Vergleich zu 2013 mit Mehrausgaben von 3,9 % geplant.
Frage: Ist nicht der Verdacht der Beamten, zu einem ungerechten Sonderopfer gezwungen worden zu sein, angesichts dieser Zahl gerechtfertigt? Es scheint ja Geld für Mehrausgaben reichlich vorhanden zu sein! Gilt nach Ihrer Auffassung die Schuldenbremse nur für die Beamtenbesoldung?
Der Finanzminister berichtet, das NRW im Zeitraum Januar - September 2013 Steuermehreinnahmen in Höhe von 5 % oder ca. 1,6 Milliarden € erzeilt hat. (Quelle: http://www.fm.nrw.de/haushalt_und_finanzplatz/haushalt/02_steuereinnahmen/2013_09.php )
Frage: Ist angesicht dieser Einnahmeflut Ihre Argumentation für die doppelte Nullrunde noch gerechtfertigt oder wird das des Prinzips wegen durchgezogen?

Noch eine Frage, die sicher nicht nur mich umtreibt: Wenn Sie uns trotz der geschilderten blendenden Einnahmesituation jeglichen Inflationsausgleich vorenthalten, was für Grausamkeiten planen Sie, falls sich die Lage mal verschlechtern sollte?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbek

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