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Peter Weiß
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Frage von Rainer H. •

Frage an Peter Weiß von Rainer H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weiß,

was halten Sie persönlich von bundesweiten Volksabstimmungen? Sind Sie dafür oder dagegen? Wenn Sie dafür sind, würden Sie bestimmte Bereiche von Abstimmugen ausklammern?

Danke für Ihre Antwort.

Viele Grüße
Rainer Heß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heß,

vielen Dank für Ihre Frage zu Volksabstimmungen, die ich Ihnen wie folgt beantworten darf:

Die Union ist der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstim­mung auf der über­schaubaren kommunalen und auf der Landes­ebene be­währt haben. Hier sind sie auszubauen.

Anders gestaltet sich die Lage auf Bundesebene. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parla­mentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Inte­ressenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung si­cher, die bei nationalen Plebisziten fehlt. Problematisch wäre es zudem, wenn auf Bundesebene plebiszitäre Elemente eingeführt würden und dann in wichtigen Bereichen wieder zurück genommen werden müssten; Befürworter von Volksabstimmungen haben beispielsweise große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten. Dies verdeutlicht, dass es bei der Diskussion um Volksabstimmungen auch um Scheinargumente für eine vermeintliche Ausweitung direkter Demokratie zugunsten bestimmter politischer Inhalte gehen kann, die gleichzeitig die Balance und Funktionsfähigkeit der repräsentativen Demokratie stören soll und somit mehr Unsicherheiten bringen kann.

Wir setzen uns für die Ausgestaltung der Europäischen Union als repräsentative Demokratie ein. Wir bekennen uns zu dem in der EU-Verfassung genannten Grundsatz der Bürgerbeteiligung und Partizipa­tion. Von der neu vor­gesehenen Möglichkeit einer "Bürgerinitiative", mit der die Kommis­sion zur Vorlage von Vorschlägen aufgefordert wird, versprechen wir uns wichtige Impulse unmittelbar von den Unionsbürgern für die weitere Ausgestaltung der Politischen Union Europas.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Weiß MdB