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Frage von Andreas K. •

Frage an Peter Weiß von Andreas K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Weiß,

erstmal Danke für die umgehende Antwort auf meine Frage vom 09.01.2011.
Ich werde mich nach der Verantstalltung der IG Metall erkundigen.
Trotzdem habe ich noch weitere Fragen.

Fragen:1."Ist der spekulative Börsenhandel mit den ethischen Grundsätzen einer Cristlichen Partei vereinbar und wie ist derzeit die Haltung der CDU bezüglich spekulativer Börsengeschäfte?",

2."Gibt es in der BRD Rechtsmittel gegen organisierte Kriminalität an Börsenplätzen und ist die BAFIN ausreichend befugt um gegen destrukiven Börsen-Spekulationen vorzubeugen?",

3. "Gibt es ein deutsches Kontollorgan welches die weitergabe vön Börsen-Daten (Börsen-Ticker) an die Vertreter der Medien auf den Wahrheitsgehalt hin Kontrolliert?,

Letzte Frage:
4. " Können Börsen-Händler welche gegen geltendes Wahrentermingeschäftsrecht verstoßen haben, auch dauerhaft von der Tätigkeit an Wahrenterminbörsen ausgeschlossen und auch rechtswirksam bestraft werden?"

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für Ihre Fragen rund um die Problematik von Börsengeschäften.

Aufgrund der Erfahrungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines soliden Ordnungsrahmens geschärft. Finanzprodukte, Geldpolitik und Risikovorsorge brauchen einen strengen Ordnungsrahmen. Wir brauchen international eine Wirtschaftsordnung, die von Verantwortungsbewusstsein getragen ist und sich an den Prinzipien des "ehrbaren Kaufmanns" orientiert. Für die CDU ist diese verantwortungsbewusste Wirtschaftsordnung die Soziale Marktwirtschaft.

Sie ist die Ordnung, die unser Land stark gemacht hat und sie bildet den staatlichen Rahmen, in dem Menschen frei handeln können. Die christliche Wertvorstellung eines verantwortlichen Handelns auch über den Tag hinaus mit Blick auf unsere Nachkommen nicht ausgehebelt werden. Die Bundesregierung hat im Herbst 2008 mit einem effektiven und schnellen Handeln Deutschland vor größerem Schaden gerettet. Für die CDU ist klar: in Ausnahmesituationen muss der Staat einspringen - aber auch nur dann. Die CDU achtet die unternehmerische Verantwortungsbereitschaft, ohne die Arbeitsplätze nicht entstehen können. Börsenmärkte sind grundsätzlich Ausdruck wirtschaftlicher Freiheit. Grenzen hat diese Freiheit dort, wo sie den Gesamtstaat und Rechtspositionen Einzelner beeinträchtigt. Deshalb begrüßt es die CDU, dass Auswüchsen hochspekulativer Börsengeschäften durch die BaFin Grenzen gesetzt werden. Am 19. Mai 2010 hatte die BaFin beispielsweise ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen aus der Euro-Zone sowie Aktien mehrerer Finanzunternehmen untersagt.

Zudem sind auch so genannte Credit Default Swaps (CDS) verboten, soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienen (ungedeckte CDS). Diese Verbote gelten vom 19. Mai 2010 bis zum 31. März 2011. Die BaFin prüft jedoch laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten und wird entsprechend neue Leerverkaufsregulierungen erlassen.

Die BaFin verlängerte zudem am 31.01.2011 die Meldepflicht für Leerverkäufe der wichtigsten zehn deutschen Bank- und Versicherungsaktien um ein Jahr bis zum 25. März 2012. Von diesem Zeitpunkt an gilt in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht für alle Leerverkäufe von Aktien.

Die Regelung war eingeführt worden, um diese riskanten Transaktionen besser überwachen zu können. Die Meldepflicht gilt für sämtliche Transaktionen, die wirtschaftlich betrachtet zu einer Netto-Leerverkaufsposition bei diesen Aktien führen. Die BaFin begründet die neue Regelung damit, dass sie Gefahren für den ordnungsgemäßen Wertpapierhandel und die Stabilität des Finanzsystems abwehren wolle.

Zugleich geben wir der Finanzmarktaufsicht BaFin eine klare Rechtsgrundlage, in Krisensituationen weitere Geschäfte mit Derivaten zu untersagen. Wir sind mit diesem Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte international klarer Vorreiter und Vorbild für neue Regelungen. Viele Staaten haben bereits entsprechende Verbote, die nun vereinheitlicht werden müssen.

Ein Vorschlag der EU-Kommission vom September 2010, der eine EU-weite Regelung und Beschränkungen für den Leerverkauf von Aktien und Staatsanleihen und eine Art von Meldepflicht vorsieht, soll im Frühjahr 2011 behandelt werden. Nach Verabschiedung soll die Verordnung ab dem 1. Juli 2012 gelten.

Durch den Vorschlag der EU-Kommission sollen insbesondere ein harmonisierter Rahmen für koordinierte Maßnahmen auf europäischer Ebene geschaffen, die Transparenz verbessert und Risiken verringert werden. In diesem neuen Rahmen werden die - nationalen und europäischen - Regulierungsbehörden mit eindeutigen Befugnissen ausgestattet, um handeln zu können, wenn dies nötig ist. Gleichzeitig wird eine Fragmentierung des Marktes verhindert und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet.

Repressiv gelten bei organisierter Kriminalität an Börsenplätzen wie auch sonst die Vorschriften des Strafgesetzbuches, ergänzend hierzu ist gem. § 26 I BörsG iVm § 49 BörsG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren möglich.

Das Kontrollorgan ist gem. § 7 I BörsG die Handelsüberwachungsstelle, die den Handel an der Börse und die Börsengeschäftsabwicklung überwacht. Diese erfasst alle dazu gehörenden Daten und wertet diese aus. Sie ist auch verpflichtet notwendige Ermittlungen durchzuführen.

Nach § 22 II BörsG kann der Sanktionsausschuss Handelsteilnehmer, die gegen börsenrechtliche Pflichten mit Verweis, Ordnungsgeld oder befristeten Ausschluss belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß