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Peter Weiß
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Frage von Michael S. •

Frage an Peter Weiß von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

gestern haben Sie im Bundestag gesagt das die Regierungskoalition die Erwerbsminderungsrente verbessern wird. Wie soll denn die Verbesserung ihrer Meinung nach aussehen??? Etwa wie der Vorschlag von Frau v.d.Leyen, wonach die Zurechnungszeit jährlich um einen Monat erweitert werden soll. Das wären im Durchschnit zwischen 2€ und 3€ pro Jahr. Wollen Sie die betroffen EM-Rentner wie schon Frau v.d.Leyen hinter die Fichte führen??? Warum wird eigentlich der Riesterfaktor nicht um die 0,6% gesenkt, um die seit 1.1.13 auch die Rentenbeitraege gesenkt wurden??? Der Riesterfaktor gilt doch als Ausgleich fuer die steigenden Kosten zur Altersvorsorge fuer die junge, einzahlende Generation. In Wahrheit sind wie beschrieben die Kosten am 1.1.13 aber um 0,6% gesunken, weshalb der Logik und der Gerechtigkeit halber also auch der Riesterfaktor um 0,6% gesenkt werden müsste. Vergessen Sie niemals das am 22.9.2013 über 20 Millionen Rentner, also auch die EM-Rentner wahlberechtigt sind. Eben diese 20 Millionen Rentner werden die Regierungskoalition in diesen Angelegenheiten genau beobachten, da können Sie ganz sicher sein.

Mit freundlichem Gruss

M.Schellhaas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schellhaas,

vielen Dank für Ihre e-mail zum Thema Rente.

Im Rahmen der Rentenreformen halte ich eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes für dringend notwendig. Ich habe deshalb die Vorschläge der Bundesregierung begrüßt, die Zurechnungszeit um zwei Jahre zu verlängern und die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung nach dem Günstigkeitsprinzip ggf. anders zu bewerten.

Ich habe aber auch stets betont, dass schon jetzt fast zehn Prozent der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner Anspruch auf Grundsicherung haben und die Zahlbeträge der Erwerbsminderungsleistungen deutlich gesunken sind. Deshalb denke ich, dass weitere Reformen beim Erwerbsminderungsschutz folgen müssen.

Grundsätzlich steigen nach der Rentenanpassungsformel die Renten dann, wenn auch die Löhne und Gehälter ansteigen. Problematisch ist aber, dass sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern immer mehr verschiebt. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner nimmt zu, während die Erwerbstätigenzahl abnimmt. Kommt nur noch ein Erwerbstätiger auf zwei Rentner, statt zwei Erwerbstätige auf einen Rentner, reicht der Anstieg von Löhnen und Gehältern nicht mehr aus, um einen entsprechenden Rentenanstieg zu finanzieren. Für die jüngere Generation wird es daher immer wichtiger, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um einen angemessenen Lebensstandart zu haben.

2003 wurde deshalb in die Rentenformel der Riesterfaktor eingeführt. Durch ihn sollen die stärkeren Belastungen für die Jüngeren durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt werden. In den Jahren 2008 und 2009 hat die Bundesregierung beschlossen, den Riester Faktor jeweils auszusetzen, um die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung zu beteiligen. Dadurch ergaben sich 2008 und 2009 jeweils eine um 0,65 Prozentpunkte höherer Rentenanpassung. Diese beiden ausgesetzten Stufen werden 2012 und 2013 nun nachgeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB