Porträt Petra Guttenberger
Petra Guttenberger
CSU
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Frage von Gizem D. •

Setzen Sie sich bei der bayerischen Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots ein?

Sehr geehrte Frau Guttenberger,
Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise. Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt sogar zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt.
Wenn es wie bei der Alternative für Deutschland viele Anzeichen für einen Mangel an Verfassungstreue gibt, dann sollte das offiziell vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Porträt Petra Guttenberger
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau D.,

zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Verbotsverfahren für Parteien – die Hürden des Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes sind hoch.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen nicht, um die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen.

Darüber hinaus fordert das Bundesverfassungsgericht sogar, dass die aggressive Haltung der zu verbietenden Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht völlig aussichtslos sein muss, um ihr Ziel zu erreichen.

Für mich ist deshalb folgendes entscheidend:

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD um aufzuklären, ob die AfD als Gesamtpartei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht wird.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz behandelt die AfD als Verdachtsfall.

Gegen die Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat der Bayerische Landesverband Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

Dieser Antrag wurde abgelehnt, über die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist noch nicht entschieden.

Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht ebenfalls noch aus.

Das Verwaltungsgericht Köln hat vergangenes Jahr entschieden, dass die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig ist, wobei auch diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Ich halte es deshalb für erforderlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auch rechtssicherer die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können.

Politisch zeigt die AfD gerade in der aktuellen Zeit ganz klar, dass sie nur auf Hass und Hetze aus ist und deutlich rechtsextremistische Tendenzen aufweist.

Ich bin überzeugt, dass bei einer entsprechenden Klassifizierung als verfassungsfeindlich durch die Verfassungsschutzbehörden wir in Bayern in Zukunft ernsthaft über die Stellung eines Verbotsantrages im Bundesrat nachdenken werden.

Ich bitte aber um Verständnis, dass ich hier den Ergebnissen der Verfassungsschutzbehörden nicht vorgreifen möchte, da ich es für fatal hielte, ein Verfahren einzuleiten, das dann nicht erfolgreich wäre, da die AfD noch nicht bedrohlich genug ist.

Meine klare Antwort deshalb:

Ich werde mich dafür einsetzen, wenn eine begründete und rechtssichere Aussicht auf ein Verbot auch vorliegt und bitte deshalb um Verständnis, dass ich zunächst die Ergebnisse der Beobach­tungen abwarten möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Guttenberger, MdL

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