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Sebastian Hartmann
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Frage von Reinhard P. •

Wollen Sie die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausdehnen? Wollen Sie ukrainischen Flüchtlingen eine Perspektive geben?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

in Deutschland wurden sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach der »Massenzustrom-Richtlinie« aufgenommen. Diese sieht aber eine Aufnahme nur für höchstens drei Jahre vor, also bis Anfang März 2025. Der Krieg in der Ukraine dauert aber schon seit 2014, die Aufnahme findet seit März 2022 statt. Da der Ukraine die Unterstützung mit modernen Waffen in ausreichender Zahl nach wie vor verweigert wird, wird der Krieg länger dauern – die NATO plant jetzt die Unterstützung für die nächsten fünf Jahre.

Mit einem Aufenthaltstitel bis März 25 können die Flüchtlinge schwer Arbeit finden oder eine Ausbildung starten. Die Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen dauert zu lange.

Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausgedehnt wird? Der Bundestag hat sich grundsätzlich schon positiv zur Ausweitung gestellt. So könnten ukrainische Flüchtlinge eine Bleibeperspektive erhalten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gerne kurz eingehen möchte.

Die Situation in der Ukraine hat sich bisher leider nicht verändert, es herrscht nach wie vor Krieg. Feststeht, dass wir die Ukraine weiterhin unterstützen wollen und werden. 

Ein gesamteuropäischer Ansatz ist dabei allerdings getrennten und wohlmöglich unterschiedlichen nationalen Lösungen stets vorzuziehen. Nach wie vor ist es wichtig, dass die europäischen Staaten in dieser Frage zusammenstehen. Die Aufnahme über die "Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten" ("Massenzustromrichtlinie") ist ein gutes Beispiel dafür, wie europäischer Flüchtlingsschutz effektiv gelingen kann. Die Kommission hat bereits eine Lösung vorgeschlagen, die auch ausdrücklich vom Juristischen Dienst des Rates unterstützt wird: eine flexible Anwendung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz mit der Möglichkeit der jährlichen Verlängerung auch über den 3-Jahres-Zeitraum hinaus. Somit könnte die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz zunächst erneut bis März 2026 verlängert werden. Diese Lösung wird auch von Mitgliedstaaten der EU befürwortet und unterstützt. Nun muss die Kommission, wie bereits angekündigt, zeitnah den entsprechenden Durchführungsbeschluss vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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