Sylvia Stelz
DIE LINKE
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Frage von Manfred S. •

Frage an Sylvia Stelz von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Beim Ausbau oder Modernisierung einer Straße müssen die Anlieger 2/3 der Kosten tragen.
Finden Sie es richtig, daß der Anlieger zwar den größten Betrag zahlen muss, aber keine Möglichkeit hat, auf die Planung einzuwirken, d.h. er muss auch sinnlose und überflüssige Maßnahmen ( z.B. drei Meter breite Fußgängerwege in einer ruhigen Einfamilienhausgegend) bezahlen - ohne Mitsprache !!!
Wie stehen Sie dazu?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Scholz,

auf Ihre Frage, ob Sie ohne Mitspracherecht, im Falle des Ausbaus Ihrer Straße, alles bezahlen müssen was dort gebaut bzw. geplant ist, kann ich Ihnen versichern, dass dem nicht so ist. Die Bürger werden rechtzeitig vor Beginn der Ausbaumaßnahme über Art und Umfang, Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück anfallenden Kosten schriftlich informiert. Dann haben Sie Gelegenheit Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder auch Vorschläge einzubringen. Vor der Entscheidung über die Baumaßnahme ist die Zustimmung der BVV einzuholen. Auch hier können Sie Einfluss nehmen und die Fraktion Ihres Vertrauens aufsuchen, um eventuell nicht berücksichtigte Problemlagen anzusprechen.

Da niemand will, dass Sie durch die Beiträge in eine finanzielle Notlage kommen, besteht die Möglichkeit den Beitrag, auf Antrag, in maximal zehn Jahresraten zuzüglich Zinsen zu zahlen. Außerdem kann der Beitrag gestundet (zinslos bis zu drei Jahren) oder ganz oder teilweise niedergeschlagen werden. Sollten Sie weitere Fragen zum Gesetz haben, Sie finden es unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

Mit dem neuen Gesetz und deren Regelungen soll etwas mehr Gerechtigkeit in den ganzen Prozeß einziehen und was ich am Wichtigsten finde, dass die Betroffenen ein Mitspracherecht erhalten. Sollte Ihre Straße ausgebaut werden, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bzw. zur Beratung zur Verfügung. Unangemessene Ausbauten wird es mit uns nicht geben! Glücklich bin ich über dieses Gesetz letztendlich nicht, aber bei der fianziellen Haushaltslage Berlins bleibt keine andere Möglichkeit. In der gesamten Bundesrepublik werden schon jetzt derartige Beiträge erhoben, ausgenommen waren bisher Berlin und Badem-Württemberg, aber die getroffenen Regelungen in Berlin wurden mit sozialem Augenmaß getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sylvia Stelz